Der Konkrete Fall

E-Biker sollten Haftpflichtpolice haben

Für Schäden durch E-Bikes, die von allein keine 25 Stundenkilometer fahren, muss die private Haftpflichtversicherung aufkommen.

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Frage: Ich habe mir ein E-Bike zugelegt. Da die Fahrzeuge ja doch eine ordentliche Geschwindigkeit erreichen können, frage ich mich, ob ich dafür eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen muss?

Antwort: Es kommt darauf an, um was für einen Typ E-Bike es sich handelt. "In Deutschland fallen Modelle, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren und deren Motor auch ohne Treten arbeitet, in dieselbe Kategorie wie Mopeds.

Sie gelten als Kleinkrafträder und unterliegen deshalb der Versicherungspflicht", sagt der Erfurter Versicherungs- und Verkehrsrechtler Michael Burmann. "Diese sogenannten S-Pedelecs brauchen ein Versicherungskennzeichen, das der Fahrer beim Kfz-Versicherer erhält, außerdem unterliegen ihre Fahrer denselben Promillegrenzen wie andere Kraftfahrzeugfahrer."

Interessant zu wissen: Für die schnellen E-Bikes gilt Helmpflicht. "Wer keinen Helm trägt und in einen Unfall verwickelt wird, dem kann eine Mitschuld von bis zu 50 Prozent gegeben werden, auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat", betont Burmann.

Das kann dann auch Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer haben. Der kann dann die Zahlung reduzieren. Und: Die schnellen E-Bikes dürfen nicht auf Radwegen unterwegs sein.

Die Mehrzahl der E-Bikes, die hierzulande auf den Straßen unterwegs sind, fahren allerdings nicht schneller als 25 Stundenkilometer. Ihr Motor wirkt nur tretunterstützend, sie werden oft auch als Pedelecs bezeichnet. Diese Modelle sieht der Gesetzgeber als Fahrräder, für die die gleichen Verkehrsregeln gelten wie für Zweiräder, die nur mit Muskelkraft betrieben werden.

Versicherungstechnisch gilt: Bei einem Unfall übernimmt der private Haftpflichtversicherer die Kosten. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt deshalb in jedem Fall eine Privathaftpflichtversicherung. "Sie zahlt, wenn der Fahrer einem Dritten einen Schaden zufügt". (acg)

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