Der Tipp
Vorsicht bei Unterversicherung
Haben Ärzte keinen Unterversicherungsschutz in ihrer Hausratversicherung, sollten sie regelmäßig die Versicherungssumme prüfen. Sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn zum Beispiel bei einem Schaden ein teures elektronisches Gerät gestohlen wird.
Darauf weist der Versicherer Gothaer hin. Die Deckungssumme für den Hausrat bezieht sich auf das gesamte Inventar, nicht auf einzelne wertvolle Gegenstände.
Stellt sich nach einem Schaden heraus, dass der Wert des Hausrats die Deckungsssumme übersteigt, reguliert der Versicherer nur einen Teil. Für einzelne Gegenstände, die zwar weniger Wert sind als die Deckungssumme hoch ist, bekommt der Versicherte nicht den kompletten Neuwert ersetzt.
Ein Beispiel: Der Arzt hat eine Hausrat-Police über 50.000 Euro. Designer-Möbel, hochwertiger Hausrat und teuere Technik sind aber 100.000 Euro wert.
Bei einem Einbruch entwenden Diebe Musikanlage und Fernseher im Wert von 10.000 Euro. In diesem Fall würde der Versicherer nur 5000 Euro zahlen.
Viele Versicherer bieten in ihren Bedingungen allerdings gegen einen geringen Aufpreis einen Unterversicherungsschutz an.
Bei einem Totalschaden, etwa nach einem Brand, zahlt der Versicherer die gesamte Deckungssumme. War sein Hab und Gut mehr wert, bleibt der Arzt aber auf der Differenz sitzen. (akr)