Bei Krankheit droht eine Versicherungslücke

Ärzte, die wegen Krankheit längere Zeit ihre Praxis schließen müssen, können böse Überraschungen mit Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherungen erleben.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Der Arzt ist krank. Das kann für Freiberufler zum finanziellen Problem werden.

Der Arzt ist krank. Das kann für Freiberufler zum finanziellen Problem werden.

© Stephan Thomaier

KÖLN. Viele Ärzte, die eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, gehen davon aus, dass sie bei einer schweren Erkrankung zumindest finanziell auf der sicheren Seite sind. Das kann sich aber als Irrtum herausstellen. Die beiden Deckungen greifen nicht immer nahtlos ineinander, Lücken können für böse Überraschungen sorgen.

Das Problem: Krankentagegeldversicherungen dienen als Schutz bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Die Unternehmen stellen die Leistungen ein, wenn klar ist, dass der Kunde dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Versicherer schalten Sachverständigen ein und warten das Gutachten ab

Meldet sich der Versicherte erst dann beim Berufsunfähigkeitsversicherer oder beim Versorgungswerk, können einige Monate vergehen, bevor die erste Rentenzahlung auf dem Konto landet. Denn die Versicherer schalten erst einmal einen medizinischen Sachverständigen ein und warten das Gutachten ab.

"Zwischen den Krankentagegeld-Leistungen und dem Beginn der Zahlungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung können Lücken entstehen", sagt der Versicherungsjurist Arno Schubach. Haben die Versicherten kein finanzielles Polster, kann es in der Wartezeit eng werden.

Vorsoglich Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen

Schubach empfiehlt Ärzten, die schon länger schwer krank sind, vorsorglich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen. "Wenn sich die gesundheitliche Situation bessert, kann man den Antrag problemlos zurückziehen."

In den meisten Fällen ist das Krankentagegeld höher als die Berufsunfähigkeitsdeckung. Das verleitet manche dazu, den Übergang in die Berufsunfähigkeitsversicherung hinauszuzögern. "Wer versucht, auf das höhere Krankentagegeld zu schielen, erleidet in der Regel Schiffbruch", warnt Schubach.

Bei Krankentagegeld droht Rückzahlung

Zwar zahlt der Berufsunfähigkeitsversicherer gegebenenfalls rückwirkend. "Ist in diesem Zeitraum Krankentagegeld geflossen, kann es sein, dass der Kunde das zurückzahlen muss", sagt der Koblenzer Rechtsanwalt. Das sei insbesondere dann ein Problem, wenn das Tagegeld bereits ausgegeben ist und die Leistung aus der Berufsunfähigkeit geringer ist.

Schubach kennt den Fall einer an Krebs erkrankten Frau: Sie musste 9000 Euro Krankentagegeld zurückzahlen, ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente betrug aber nur 800 Euro.

Bei den berufsständischen Versorgungswerken hängt die Latte sehr hoch, bevor ein Mitglied als berufsunfähig eingestuft wird. Die Definition, wann ein Arzt seinen Beruf noch ausüben kann, ist weit gefasst. "Die berufsbezogene völlige Erwerbsunfähigkeit ist eine hohe Hürde", bestätigt Stefan Strunk, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.

Vorher abklären, ob private Berufsunfähigkeitsversicherung auf Tätigkeit abzielt

Ärzte, die zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten genau auf die Bedingungen achten, empfiehlt Schubach. Sie sollten abklären, ob der Berufsunfähigkeitsschutz auf die konkrete zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzielt.

"Es macht einen Unterschied, ob jemand nicht mehr als Arzt tätig sein kann oder nicht mehr in seiner Spezialisierung." Ärzte sollten sich danach erkundigen, ob sie eine Gruppenversicherung für die Berufsunfähigkeit abschließen können. Dort sind die Bedingungen zum Teil besser und auf die spezifischen Bedürfnisse der Klientel abgestimmt.

"Es gibt immer noch viele Versicherer, die Kunden auf andere Tätigkeiten verweisen", sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zwar verzichten viele Anbieter inzwischen bei Neuverträgen auf das viel kritisierte Prinzip der abstrakten Verweisung, sie haben aber noch viele alte Verträge mit entsprechenden Klauseln im Bestand.

Abgedeckt sind nur die persönlichen Einnahmen

"Bei Altverträgen sollte man mit dem Versicherer über eine Umstellung reden", rät Jurist Schubach. Beide empfehlen, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit beim selben Anbieter zu versichern. Streitfragen klären die Konzern-Unternehmen dann untereinander und nicht auf dem Rücken der Versicherten.

Die Krankentagegeldversicherung sei für Ärzte grundsätzlich sinnvoll, sagt Schubach. Allerdings biete sie keinen so allumfassenden Schutz, wie manche meinten. Die Police deckt nur die persönlichen Einnahmen des Arztes ab, nicht aber den allgemeinen Kostenapparat, der auch beim Ausfall des Praxisinhabers weiterläuft. Dafür seien Praxisunterbrechungsversicherungen eine sinnvolle Ergänzung.

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