Der Konkrete Fall

Versicherungsschutz für iPhone lohnt sich selten

Oft werden in Elektromärkten beim Kauf eines teuren Handys oder PC Policen angeboten, die bei Schaden und Verlust des Gerätes einspringen. Laut Verbraucherzentrale rechnen sich solche Zusatzversicherungen aber nicht.

Veröffentlicht:

Frage: Mein Sohn wünscht sich zu Weihnachten das neue iPhone. Der Verkäufer im Elektromarkt hat mir geraten, zusätzlich zum Gerät einen Versicherungsschutz zu kaufen, damit ich nicht mehrere hundert Euro in den Wind schreiben muss, wenn es kaputt geht. Lohnt sich eine solche Police?

Antwort: Nein, denn der Schutz garantiert im Schadenfall weder Barauszahlung noch ein Neugerät. Außerdem ist die Versicherung teuer: 20 Prozent des Neupreises und mehr für zwei Jahre sind üblich.

Der Geräteschutz von Elektromärkten ist in erster Linie eine Reparaturgarantie. Bei Totalschaden oder wenn die Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht, hat der Versicherungsnehmer nur Anrecht auf Entschädigung in Höhe des sogenannten Zeitwerts. Der fällt bei den meisten Anbietern bereits nach einem halben Jahr auf 80 Prozent des Neupreises. Nach zwölf Monaten liegt er bei 60 Prozent.

Bei Diebstahl müssen Sie außerdem einen Selbstbehalt zahlen. Bei den Anbietern Mediamarkt und Saturn sind das 20 Prozent. Wird das iPhone für 629 Euro nach einem Jahr gestohlen, steht die Versicherung also für ganze 40 Prozent oder 252 Euro ein. Aber in diesem Fall greift die Police nur dann, wenn Ihr Sohn seinen Vertragspflichten nachgekommen ist. Die Wichtigste: Er muss das Gerät am Körper getragen haben. War es dagegen im Handgepäck, besteht kein Versicherungsschutz.

Bei Totalschaden und Diebstahl garantiert die Police "gleichwertigen Ersatz". Das kann nach Erfahrung der Verbraucherzentralen auch ein Gebrauchtgerät sein.

"Nach meiner Einschätzung rechnen sich solche Versicherungen nicht", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Das gilt vor allem, weil viele Risiken schon mit der klassischen Hausratsversicherung abgedeckt sind. Sie greift, wenn Schäden durch Brand oder Überspannung infolge von Blitzschlag entstehen oder Einbrecher oder Räuberzuschlagen. Das gilt auch für Handys. (tau)

Lesen Sie dazu auch: PKV sieht Tarifwechsel nicht gerne Der konkrete Fall: Versicherungsschutz für das iPhone lohnt sich selten Die Meinung: Reparaturarbeiten dringend nötig Der Tipp: Kfz-Versicherung - Jetzt noch kündigen

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Point-of-Care-Diagnostik

PKV bringt schnelle PoC-Coronadiagnostik in die Arztpraxen

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen