Eine Frage der Police

Für Sturmschäden haften mehrere

Stürme verursachen immer wieder teure Schäden an Autos wie auch Wohnungen oder Häusern. Die Bandbreite an Versicherungslösungen ist groß. Im Fokus steht der Deckungsumfang.

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:
Hohes Schadenspotenzial: Ein Orkan zieht auf. Wer gut versichert ist, kann zumindest in dieser Hinsicht gelassen bleiben.

Hohes Schadenspotenzial: Ein Orkan zieht auf. Wer gut versichert ist, kann zumindest in dieser Hinsicht gelassen bleiben.

© Sandra Zuerlein / fotolia.com

KÖLN. In Herbst und Winter verursachen Stürme immer wieder hohe Schäden. Je nachdem ist die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder die Kfz-Kaskopolice zuständig. Damit es im Schadensfall keine bösen Überraschungen gibt, müssen Versicherte einige Dinge beachten.

Hausbesitzer, die sich gegen Sturmschäden schützen wollen, brauchen eine Wohngebäudeversicherung. Sie greift, wenn der Sturm das Dach abdeckt oder einen Baum auf die Fassade wirft.

"Außerdem kommt der Versicherer für Folgeschäden auf, etwa wenn der Sturm das Dach abgedeckt hat, es reinregnet und das Mauerwerk durchtränkt", erläutert Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Grundvoraussetzung für Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden ist, dass der Sturm Windgeschwindigkeiten von über 62 Kilometern in der Stunde erreicht.

Versicherte in der Pflicht

Zu den Pflichten von Versicherten gehört, dass sie Schäden möglichst vermeiden. Ist ein Sturm im Anmarsch, sollten die Fenster geschlossen werden.

"Lässt der Hausbesitzer das Fenster offenstehen, obwohl der anrückende Sturm allseits bekannt war, wird der Versicherer das als grob fahrlässig auslegen und seine Leistung stark mindern", sagt Grieble.

Im Schadenfall sind Versicherte verpflichtet, zusätzlichen Schaden abzuwehren - wenn das zumutbar ist. "Eine 90-jährige Frau muss sicherlich nicht morgens um vier ein kaputtes Fenster zunageln, damit es nicht mehr reinregnet", so Grieble.

"Einem gelernten Handwerker ist es dagegen zumutbar, abends um zehn noch eine Plane vor der zerbrochenen Scheibe anzubringen." Wichtig sei, den Versicherer umgehend zu informieren und den Schaden per Foto oder Video zu dokumentieren.

Während neue Verträge bei einem Totalschaden meist den Neuwert des Hauses erstatten, kommen die Versicherer bei einigen älteren Policen nur für den Zeitwert auf. "Weil der dann möglicherweise nur 60 Prozent des Neuwerts ausmacht, lohnt sich die Überprüfung von alten Verträgen auf die Klausel", rät Grieble.

Er empfiehlt den Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Sie greift zusätzlich zu den im Grundschutz abgedeckten Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser auch bei Überschwemmung, Schneedruck oder Erdbeben.

Das Risiko Sturmflut ist allerdings nicht versicherbar. Für Schäden an der Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig, abgesichert ist der Neuwert. Verbraucherschützer Grieble empfiehlt bei Abschluss eine genaue Aufstellung der Hausratgegenstände.

So gehen Verbraucher sicher, dass die Versicherungssumme auch im Fall eines Totalschadens ausreichend ist. Diese Garantie haben sie bei der Standardermittlung über die Quadratmeterzahl nicht.

Verzicht auf Unterversicherung hilft

Entscheiden sich Versicherungsnehmer doch für die Standardermittlung, hilft ein Verzicht der Gesellschaft auf Unterversicherung. So vermeiden Verbraucher, dass der Versicherer bei einem Teilschaden nur anteilig erstattet - mit dem Hinweis, dass die Versicherungssumme zu gering gewählt ist.

Zweiter Vorteil einer Aufstellung der Hausratgegenstände: Im Fall eines Schadens fällt die Dokumentation der Schäden leichter. Wer ganz sicher gehen will, fotografiert seinen Hausrat und notiert den jeweiligen Neuwert.

Auch hier sind Versicherte gehalten, den Schaden zu minimieren. Das kann bedeuten, dass sie den Hausrat aus dem Garten oder der Terrasse in Sicherheit bringen. Und wie auch bei der Gebäudeversicherung: Wer sich gegen Überschwemmung, Schneedruck oder Erdbeben absichern will, braucht den Zusatzschutz Elementarschutz.

Sturmschäden am Pkw sind über die Kaskoversicherung abgedeckt. Der Versicherer kommt generell für den Zeitwert auf, für einen Aufpreis ist aber die Absicherung des Neuwerts möglich - längstens für zwei Jahre ab Kaufdatum des Neuwagens.

"Das kann sich durchaus lohnen, denn der Zeitwert sinkt dramatisch, im ersten Jahr liegt der Abschlag oft bei 30 Prozent", so Grieble.

Teilkaskoversicherung kommt auf, wenn losgerissener Ast Auto beschädigt

Für unmittelbare Sturmschäden am Auto, etwa wenn ein losgerissener Ast die Motorhaube demoliert, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Eine Vollkasko-Versicherung ist dagegen nötig, wenn der Fahrer den Wagen gegen einen umgestürzten Baum fährt.

"Hier ist die unmittelbare Schadensursache nicht der Sturm, sondern der Auffahrunfall", erklärt Grieble.

Haben Autofahrer bei ihrem Versicherer angegeben, dass sie ihren Wagen generell in der häuslichen Garage parken, sollten sie sich natürlich auch bei einem drohenden Sturm daran halten.

"Steht das Auto gerade dann vor der Garage und wird von einem Ast getroffen, habe ich ein Problem", sagt Grieble.

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