Versicherung

Umfassender Berufsunfähigsschutz ist wichtig

Berufsunfähigkeit ist gerade für Ärzte ein existenzielles Risiko. Bei der Risikoabsicherung kann es daher hilfreich sein, sich breit aufzustellen.

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NEU-ISENBURG. Ärzte sind es gewohnt, Patienten mitunter schlechte Nachrichten überbringen zu müssen – unter Umständen auch die, dass sie nie mehr wieder werden arbeiten können. Die Krux dabei: Sie blenden oft das eigene Risiko aus, selbst von einer krankheits- oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit (BU) betroffen sein zu können.

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist aber integraler Bestandteil des Basisversicherungsschutzes, da der Staat bei BU nur geringfügig unterstützen kann. Wer sich mit seinem Ärzteversorgungswerk in Sicherheit wiegt, der kann im Ernstfall auch heftig enttäuscht werden. Denn auch diese bieten bei Berufsunfähigkeit teils lückenhaften Schutz.

"Die Klauseln in den Verträgen definieren die Berufsunfähigkeit sehr restriktiv, weswegen der Schutz in vielen Fällen nicht oder nur zu kurz greift", verdeutlicht Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge und Krankenversicherung bei dem auf Ärzte und andere Akademiker spezialisierten Finanzdienstleister MLP. Berufsständischer Schutz gelte in der Regel nur, wenn 100 Prozent BU festgestellt sind – Betroffene dürfen dann keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben.

Einen Chirurgen etwa, der aufgrund einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, würde das Versorgungswerk nicht als berufsunfähig einstufen, da er unter Umständen beispielsweise noch in einer Praxis für Allgemeinmedizin arbeiten kann. "Aufgrund dieser Einschränkungen sollten Ärzte immer über einen zusätzlichen privaten Schutz nachdenken", ergänzt sie.

Eine private Versicherung könne bereits greifen, wenn eine 50-prozentige BU eintritt – und zwar in der zuletzt ausgeübten ärztlichen Tätigkeit. So könne der Versicherte je nach Vertrag seine Rente auch erhalten, wenn er einen Vertreter einsetzt oder selbst noch teils in einem anderen Bereich tätig wird, sagt Michelsen. (maw)

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