Brandenburg

Resolution der KV-Vertreter gegen TSVG

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POTSDAM. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat sich in einer kurzfristig anberaumten Klausurtagung Anfang April geschlossen gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz ausgesprochen. „Das TSVG greift gravierend in die Eigenorganisation und Eigenverantwortung unserer Praxen und ärztlichen Selbstverwaltung ein“, so die Delegierten einstimmig in einer Resolution.

Die darin vorgeschriebenen kostenintensiven Veränderungen würden nicht zu einer besseren Patientenversorgung führen. Über Behandlungsbedarf und Dringlichkeit könne keine Terminservicestelle, sondern nur Ärzten und Psychotherapeuten entscheiden. „Da helfen auch keine avisierten Extrazahlungen für Neuaufnahmen und Vermittlungsdienste.“

Durch Staatsmedizin, ohne Beteiligung der Akteure an der Basis, könnten die aktuellen Herausforderungen in der ambulanten Medizin nicht gelöst werden.

Kritisiert wird auch, dass die Kernforderung nach einer Aufhebung der Budgetierung nicht umgesetzt worden sei: „Nur wenn die Politik die Budgetierung beendet und alle für die Patienten notwendigen Leistungen honoriert werden, kann auch in Zukunft dem Bedarf nach medizinischer Behandlung entsprochen werden.“ (ami)

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