124. Deutscher Ärztetag

Ärztetag kann auch künftig als Hybrid-Tagung stattfinden

Der Ärztetag soll prinzipiell eine Präsenzveranstaltung sein, so das Fazit beim ersten digitalen Deutschen Ärztetag. Dennoch sollen künftig die Online-Teilnahme und auch ein Hybrid-Format möglich sein.

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Hon.-Prof. Dr. Karsten Scholz erläuterte am Mittwochmorgen die vom BÄK-Vorstand eingebrachten Anträge zur Satzungsänderung der Bundesärztekammer.

Hon.-Prof. Dr. Karsten Scholz erläuterte am Mittwochmorgen die vom BÄK-Vorstand eingebrachten Anträge zur Satzungsänderung der Bundesärztekammer.

© Screenshot Livestream DÄT 2021

Berlin. Die Corona-Pandemie hat auch das Prozedere des Deutschen Ärztetages durcheinander geworfen: Vergangenes Jahr fiel er komplett aus, dieses Jahr findet er rein digital statt. Letztere Möglichkeit will der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) sich auch künftig offenhalten. „Das ist aber eine Notlösung und auch nur als solche gedacht“, stellte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt am Mittwochmorgen beim 124. Deutschen Ärztetag klar.

Dafür stimmten die Delegierten einer Änderung der Satzung der Bundesärztekammer zu (Paragraf 4). Danach kann der Ärztetag bei Vorliegen besonderer Umstände auch als Hybridveranstaltung stattfinden. Außerdem können künftig auch einzelne Delegierte via Video- bzw. Webschaltung teilnehmen. Hier forderte Dr. Doreen Sallmann von der Landesärztekammer Thüringen allerdings, genau zu definieren, was persönliche besondere Umstände sind, die eine Präsenzteilnahme nicht ermöglichen. Andere Delegierte wollten hingegen den Ermessensspielraum hier nicht zu eng setzen.

Dieses Jahr hat der Gesetzgeber den Rahmen vorgegeben

Für den aktuell online stattfindenden Ärztetag war die Satzungsänderung laut Hon.-Prof. Karsten Scholz, Leiter des Dezernats Recht bei der BÄK, nicht notwendig, da der Gesetzgeber mit dem „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) die Möglichkeit geschaffen hat, bis Ende 2021 Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen von Vereinen online durchzuführen. „Und darunter fallen wir auch.“

Leiteten die Diskussion am Mittwoch: Dr. Katrin Bräutigam, Ärztliche Geschäftsführerin der Bundesärztekammer, Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt und seine Stellvertreterin Dr. Ellen Lundershausen.

Leiteten die Diskussion am Mittwoch: Dr. Katrin Bräutigam, Ärztliche Geschäftsführerin der Bundesärztekammer, Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt und seine Stellvertreterin Dr. Ellen Lundershausen.

© Screenshot / Livestream BÄK

Außerdem sollen künftig zwischen den Ärztetagen Beschlüsse im Umlaufverfahren möglich sein, etwa bei Haushaltsfragen. Hier gab es die Forderung vonseiten der Delegierten mindestens zwei Infoveranstaltungen zu den Umlaufverfahren abzuhalten. „Am Schluss bleibt es immer so, man braucht ein bisschen Vertrauen ineinander, dass Regelungen nicht missbraucht werden“, sagte Reinhardt.

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Und als offizieller Sitz der Bundesärztekammer wird künftig Berlin und nicht mehr Köln gelten. Als „redaktionelle Bereinigung“ bezeichnet der BÄK-Vorstand diese Änderung in Paragraf 1, der die Delegierten zustimmten, da die BÄK de facto seit 2004 von Berlin aus arbeitet. (reh)

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