Ärztliche Weiterbildung

Ärztetag verpasst der Weiterbildung ein Update

Der Klimawandel soll künftig eine stärkere Rolle in der ärztlichen Weiterbildung spielen. Gleichzeitig appelliert der Deutsche Ärztetag an die Kammern, mehr Teamweiterbildung zu ermöglichen. Beim eLogbuch geht es indes schrittweise voran.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Noch ist die novellierte MWBO nicht in allen Kammern umgesetzt, dennoch gibt es bereits Nachbesserungsbedarf, erläuterten Prof. Henrik Herrmann (links) und Dr. Johannes Albert Gehle, Vorsitzende der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ bei der BÄK am Mittwoch auf dem digitalen Ärztetag.

Noch ist die novellierte MWBO nicht in allen Kammern umgesetzt, dennoch gibt es bereits Nachbesserungsbedarf, erläuterten Prof. Henrik Herrmann (links) und Dr. Johannes Albert Gehle, Vorsitzende der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ bei der BÄK am Mittwoch auf dem digitalen Ärztetag.

© Screenshot / Livestream BÄK

Berlin. Vor drei Jahren hatte der Deutsche Ärztetag die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen, nach sechs Jahren Vorarbeit. Mittlerweile ist sie in 14 der 17 Landesärztekammern auch in der regionalen Weiterbildungsordnung verankert, berichtete Professor Henrik Herrmann, Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (StäKo), am Mittwoch beim 124. Deutschen Ärztetag. Das zugehörige elektronische Logbuch (eLogbuch), mit dem die Weiterbildung besser dokumentiert werden soll, ist allerdings erst in zehn Kammern im Einsatz.

Genau für letzteres warben Herrmann und sein Kollege im Vorstand der StäKo, Dr. Johannes Albert Gehle, beim digitalen Ärztetag. Über 11.100 Nutzer gebe es über die Kammergebiete zwar schon, darunter rund 8600 Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), aber es könnten mehr sein. Mit dem eLogbuch könnten die Lerninhalte aus anderen Kammergebieten einfacher mitgenommen werden, erläuterte Gehle. Wichtig ist dabei gerade der Kompetenz-Katalog, der etabliert werden soll. „Mit dem Logbuch geht nichts verloren“, ergänzte er.

Weiterbildung soll flexibler werden

Dabei solle die Weiterbildung durch die elektronische Dokumentation nicht starrer, sondern gerade flexibler werden. Die StäKo hat daher bereits eine Liste mit Verbesserungen, die sie am eLogbuch vornehmen will. So soll es laut Gehle einen Schnellerfassungsmodus für die Bestätigung von Kompetenzen durch die Weiterbildungsbefugten geben. Konfigurationsmöglichkeiten für kammerindividuelle Besonderheiten sollen integriert werden, ebenso wie der genannte Kompetenz-Katalog.

Seit Juli 2020 ist die Webanwendung des eLogbuchs am Start. Gerade für die jungen Ärzte wäre es interessant, wenn das Logbuch auch besser auf dem Smartphone funktionieren würde. Ein entsprechender Antrag für das eLogbuch rasch ein „responsive design“ für gängige Mobilgeräte mit App-Anbindung zu implementieren, wurde allerdings an den BÄK-Vorstand verwiesen. „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“, warf BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in der Diskussion ein. Zumal die Finanzierung der Weiterbildung ein weiterer Punkt in der Debatte am Mittwoch war.

Förderung für ambulante Weiterbildung zu dünn

Vor allem im ambulanten Bereich reiche die bisherige finanzielle Förderung über die KVen von bundesweit 2000 Weiterbildungsstellen definitiv nicht aus, kritisierte Dr. Simone Heinnemann-Meerz aus dem BÄK-Vorstand.

Gehle sieht eine eLogbuch-App noch aus anderen Gründen kritisch: Es brauche dann Apps für verschiedene Betriebssysteme. „Fallen mit der App dann wirklich, wie gewünscht, Doppeldokumentationen weg?“, fragte er. Zumal die Ärzteschaft mit dem Thema IT-Schnittstellen nicht die besten Erfahrungen gemacht hat, man denke nur an das Thema Patientenakte.

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Die Beschlüsse in Sachen Weiterbildung

Letztlich beschlossen hat der Deutsche Ärztetag allerdings nur folgende Punkte in Sachen Weiterbildung:

  • Weiterbildungsbefugnis: Die Umstellung auf die neue Weiterbildungsordnung macht teilweise auch eine Anpassung der Weiterbildungsbefugnisse notwendig. Hier appelliert der Deutsche Ärztetag an die Kammern, wie bisher grundsätzlich eine volle Weiterbildungsbefugnis anzustreben, wenn alle Inhalte an der Weiterbildungsstätte erfüllt werden. Das Problem könne etwa gelöst werden, indem Weiterbildungsbefugnisse als Team- oder Verbundbefugnisse erteilt würden, so Herrmann. „Eine Fragmentierung durch beschränkte Weiterbildungsbefugnisse in einem Gebiet ist nicht im Interesse einer strukturierten Weiterbildung und der Weiterzubildenden“, heißt es in der Beschlussvorlage. Dadurch erhöhe sich die Gefahr, dass noch kürzere Arbeitsverträge mit den Assistenzärzten geschlossen würden. Bereits jetzt beklagen junge Ärzte, dass die Verträge nicht immer bis zur Facharztprüfung laufen.
  • Evaluation: Bis zum nächsten Ärztetag in Bremen soll der Vorstand ein Konzept für eine bundeseinheitliche Evaluation vorlegen. Diese sollte alle zwei Jahre vorgenommen werden und in das eLogbuch integriert werden. Gleichzeitig sollen sich Bundesärztekammer und die Landesärztekammern über einheitliche Programme zur Qualitätssicherung verständigen. Er wisse, dass es Befürchtungen gebe, hier würde ein „Qualitätsmonster“ geschaffen, sagte Dr. Wolf Andreas Fach von der Landesärztekammer Hessen. „Aber wir müssen die Standards einhalten und überprüfen.“ Das ist vor allem für die Ärzte in Weiterbildung wichtig. So könnten „unerwünschte Entwicklungen und Nadelöhre der Weiterbildung frühzeitig erkannt und korrigiert werden“, heißt es in der angenommenen Beschlussvorlage.
  • Klimawandel als Lehrstoff: Der Klimawandel soll in der Weiterbildung künftig eine stärkere Rolle spielen. Daher wird in den Allgemeinen Inhalten der MWBO der Punkt „Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit“ als kognitive und Methodenkompetenz aufgenommen. Damit reagiere man auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) aus dem Jahr 2020. Dort hatte die GMK festgestellt, dass der Klimawandel und seine gesundheitlichen Auswirkungen in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung nicht oder nur ansatzweise abgebildet würden.
  • Notfallmedizin: Bei den Mindestanforderungen für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin wird künftig neben der sechs monatigen Weiterbildung in der Intensivmedizin oder Anästhesiologie als weitere Möglichkeit auch die Weiterbildung in einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme aufgeführt.
  • Zusatz-Weiterbildungen: Anpassungen gibt es zudem in den Zusatz-Weiterbildungen Akupunktur, Ernährungsmedizin, Flugmedizin, Krankenhaushygiene, Manuelle Medizin, Medizinische Informatik, Naturheilverfahren, Palliativmedizin, Sexualmedizin und Sportmedizin. Dort soll ergänzt werden, dass zu den Mindestanforderungen eine über die bisherigen Weiterbildungskurse hinausgehende Weiterbildung erforderlich ist, die auch im eLogbuch dokumentiert werden muss.
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