127. Deutscher Ärztetag
„Antrag bitte ablehnen!“ Delegierte begehren gegen Bevormundung auf
Abstimmungsempfehlungen aus dem Vorstand nach einer Debatte, wenn sich die Delegierten schon eine Meinung gebildet haben? Die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Essen verwahren sich gegen solche Ratschläge.
Veröffentlicht:Essen. Ausführliche und differenzierte Debatte auf dem Deutschen Ärztetag in Essen zum Thema Digitalisierung. Die beiden Referenten Dr. Peter Bobbert aus Berlin und Erik Bodendiek aus Sachsen bekommen nach der Debatte noch einmal die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. So ist es übliche Praxis auf den Deutschen Ärztetagen - auch bei einem der letzten Tagesordnungspunkte des zu Ende gehenden Ärztetages.
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Ärztetag: Diese digitalen Themen haben eine Rolle gespielt
Die beiden Vorsitzenden des Ausschusses Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung, beide Mitglied des BÄK-Vorstands, nutzten diese Möglichkeit, die 30 vorliegenden Anträge mit einer Beschlussempfehlung zu versehen: „Diesen bitte annehmen. Hier bitte Vorstandsüberweisung. Antrag xy bitte ablehnen.“ Ähnlich war es schon auf dem Deutschen Ärztetag in Bremen und auch in Essen passierte das nicht zum ersten Mal.
„Das können wir selbst entscheiden.“
Jetzt platzte einigen Delegierten der Kragen. Silke Lüder aus Hamburg veranlasste das Vorgehen der Referenten zu einer persönlichen Erklärung: „Das ist nicht in Ordnung, wenn uns nach einer konstruktiven Debatte gesagt wird, wie wir abzustimmen haben. Das können wir selbst entscheiden.“ Auch Julian Veelken aus Berlin verwahrte sich gegen die Empfehlungen. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, nannte die Einwände nachvollziehbar. Er stellte klar: „Sie stimmen so ab, wie Sie das wollen.“ (di)





![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


