Hilfe, wenn sich das Leben dem Ende zuneigt
Ob unheilbar und sterbenskranke Menschen in Deutschland palliativmedizinisch versorgt werden, hängt immer noch stark von Zufällen ab. Ein flächendeckendes Angebot gibt es bisher nicht.
Veröffentlicht:Das Konzept war ehrgeizig: Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde in Deutschland die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) neu eingeführt. Das Ziel: GKV-Versicherte, die an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung leiden und in ihrer letzten Lebensphase einer besonders aufwendigen oder speziellen Versorgung bedürfen, sollten in der eigenen häuslichen Umgebung und in Würde sterben können.
Viele Patienten mit schwersten Schmerzzuständen, für die es keine Heilungsaussichten mehr gibt, wollen gerne zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden und auch dort sterben. Sie möchten nicht allein gelassen werden, nicht unter Schmerzen leiden müssen und eine möglichst gute Lebensqualität bis zum Tod haben.
Palliative Care Teams (PCT) sollen eine bessere Versorgungsqualität garantieren. Das sind selbstständige Organisationseinheiten mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag für Palliativpatienten. Rechtsgrundlage ist der Paragraph 37b SGB V.
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben danach Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Bundesregierung übt Druck auf Krankenkassen aus.
Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass künftig mehr Verträge zur Spezialisierten Sterbebegleitung (SAPV) zwischen Palliativteams und Kassen geschlossen werden. "Die Kassen müssen sich bewegen", heißt es in einem Schreiben des Bundespresseamtes an den Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns in Bochum. Er hatte sich in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt und um ein Machtwort gebeten.
"Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Palliativversorgung liegt vernünftigerweise in den Händen der Selbstverwaltung.", heißt es in dem Antwortschreiben. In der Pflicht seien vor allem die gesetzlichen Krankenkassen. "Sie müssen für eine flächendeckende palliative Versorgung sorgen. Dass es hierbei trotz einer klaren gesetzlichen Regelung offensichtlich derzeit noch Defizite gibt, nimmt die Bundesregierung nicht hin." Über Palliativversorgung diskutieren auf dem Hauptstadtkongress Bettina Tews-Harms vom Gifhorner Palliativ- und Hospiznetz und Wilfried Jacobs von der AOK Rheinland/Hamburg, Wolfgang Meunier, KV Saarland und Professor Alfred Holzgreve vom Vivantes-Klinikum Neukölln.
Palliativversorgung in Deutschland - zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit 28. Mai, 11 - 12.30 Uhr, Saal 3
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