Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

In der Regelungslücke bilden sich Suizidhilfe-Strukturen aus

Die Suizidassistenz steht auch auf der Agenda des neuen Bundestages. In der derzeitigen Regelungslücke bilden sich bereits Strukturen aus. Ärzte sind regelhaft beteiligt. Doch die Hilfe hat ihren Preis.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Suizid-Beihilfe: Ein Weg aus dem Leiden.

Der Bundestag muss den Weg aufzeigen.

© Teteline / stock.adobe.com

Berlin. Zu den von der Großen Koalition offengelassenen Baustellen zählt die Regulierung der Suizidbeihilfe. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig erklärt hat, bilden sich nun Strukturen der Beihilfe heraus. Dazu gehören auch Ärzte. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bei einer Informationsveranstaltung in Berlin verwiesen.

„Was wir machen, ist vor allem der Schutz der Freitodhelfer und -begleiter“, erklärte dazu DGHS-Präsident Professor Robert Roßbruch bei einer Informationsveranstaltung in Berlin.

Bei jeder der von der DGHS organisierten Selbsttötungen seien nun jeweils ein Arzt und ein Jurist anwesend. Ein solches Verfahren sei derzeit „weltweit einmalig“.

Uns sind die Hausärzte wegen ihrer Empathiefähigkeit am liebsten.

Professor Robert Roßbruch Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben

Hausärzte beteiligt

Aktuell gebe es bundesweit neun solcher Teams, sagte Roßbruch. Beteiligt seien in erster Linie Hausärzte, Anästhesisten, Notärzte und Radiologen. „Uns sind die Hausärzte wegen ihrer Empathiefähigkeiten am liebsten“, bekannte Roßbruch. Die DGHS erhalte viele Anfragen von Ärzten, die in den Teams mitwirken wollten.

Der Arzt prüfe beim Termin die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen. Dazu gehöre auch auszuschließen, dass der Sterbewunsch auf eine depressive Episode zurückzuführen sei.

Ärztliches Erfahrungswissen ist bei diesem Verfahren an einer weiteren Stelle gefragt. Da Natrium-Pentobarbital als das nach Einschätzung der DGHS „einfachste und sicherste Medikament“ zur Selbsttötung de facto nicht dafür ausgegeben wird, müssen die DGHS-Helfer ausweichen.

„Unsere Ärzte arbeiten mit dem Barbiturat „Thiopental“, berichtet Roßbruch. Das Anästhetikum werde hochdosiert eingesetzt. Ein Nachteil sei, dass es nur intravenös eingesetzt werden könne. Der Arzt müsse also einen Zugang legen.

DGHS verständigt nach dem Suizid die Kripo

Den Tötungsakt leitet der Suizidwillige in der Folge selbst ein, indem er zum Beispiel an einem Rädchen dreht und den Zugang öffnet. Bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen müssten unter Umständen kompliziertere Auslösemechanismen konstruiert werden. Sei dies nicht möglich, könne der Suizid nicht stattfinden, sagte Roßbruch.

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Nach dem Suizid verständigt das DGHS-Team die Kriminalpolizei. Zunächst trete aber die Schutzpolizei in Aktion, um den „Tatort“ zu sichern. Die Beamten gäben sich inzwischen „grundsätzlich aufgeschlossen und positiv“.

Das Team übergebe Protokolle der Gespräche mit dem Suizidwilligen, eine Freitoderklärung sowie die Entbindung von der Garantenpflicht. Zur Standardisierung des Verfahrens gehöre auch, dass die Suizide in der Regel am Vormittag erfolgen sollten, um sie mit den Schichten der Kripo zu synchronisieren.

Im vergangenen Jahr hätte eine niedrige zweistellige Zahl von DGHS-Mitgliedern ihren Freitod auf diese Weise organisiert, im laufenden Jahr würden 100 erreicht. Fünf bis sechs Prozent seien Doppelbegleitungen, bei denen sich Ehepaare gemeinsam töteten. Dreimal hätten die Suizide im Pflegeheim stattgefunden, einmal im Hospiz. Im laufenden Jahr werde eine ähnliche Zahl wohl wieder erreicht, schätzt Roßbruch.

Zwei Monate Prüfungszeit

Die Prüfung eines Antrags auf Suizidbeihilfe bei der DGHS dauere mindestens zwei Monate, betonte der DGHS-Präsident. Die in den vorliegenden Gesetzentwürfen aufgerufenen Wartezeiten stellten somit kein Problem dar. Die Hilfe hat einen Preis: 4000 Euro ruft die DGHS auf. Die beteiligten Mediziner und Juristen könnten mit Stundensätzen von zwischen 15 und 20 Euro rechnen. „Bereicherung ist ausgeschlossen“, betont Roßbruch.

Der Gesetzgeber könne nicht mehr hinter das Verfassungsgerichtsurteil zurück, sind sich die Vertreter der DGHS einig. Jedes Motiv für eine assistierte Selbsttötung müsse akzeptiert werden, auch Lebenssattheit. Der Gesetzgeber habe lediglich noch den Spielraum, Schutz- und Qualitätssicherungskonzepte für die Suizidwilligen und die Helfer zu entwerfen. Die Organisation will daher auf der Basis ihres Konzeptes eigene Vorschläge für eine mögliche Gesetzgebung unterbreiten.

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