Video-Umfrage

"Keine AU-Bescheinigungen aus der Ferne"

Das Fernbehandlungsverbot wurde gelockert - Ausnahmen sind Rezeptausstellung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wir haben in einer Video-Umfrage Ärzte am Rande des Ärztetags befragt, was sie über die Einschränkungen denken.

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Veröffentlicht: 11.05.2018 © Springer Medizin

ERFURT. Der Deutsche Ärztetag hat das Fernbehandlungsverbot gelockert. Der Beschluss sieht vor, dass Ärzte "im Einzelfall" auch bei ihnen noch unbekannten Patienten eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien vornehmen dürfen. Sofern dies "ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt" gewahrt.

Doch es gibt Einschränkungen: Die Krankschreibung per Telefon oder Videokonferenz ist tabu. Und auch für ein Rezept müssen Patienten in die Praxis kommen.

Wie denken Ärzte über diese Ausnahmeregelungen? Die "Ärzte Zeitung" hat am Rande des Ärztetags vier Ärzte und eine Medizinstudentin in einer Video-Umfrage dazu befragt. (ajo/ths)

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Kommentare
Dr. Martin P. Wedig 15.05.201810:33 Uhr

Grenzziehung

Sicher gibt es Fälle, die in der Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit überwiegend verwaltend fortschreiben. Die Feststellung muß aber in der persönlichen Begegnung zwischen Arzt und Patient erfolgen. Dazu sucht der Arzt bei Erfordernis auch den Patienten am Krankenbett auf."Die ärztliche Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit erfordert wegen ihrer Tragweite für Versicherte, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträgern besondere Sorgfalt. Der G-BA legt daher in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie u. a. den Maßstab für die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit fest." Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit setzt Untersuchungen voraus. Telemetrische Beratung und die durch das Medium beschränkte kanalisierte Informationsübertragung ist nicht hinreichend für "Untersuchungen", welche offen mehrdimensionale Erhebungen, darunter nicht zuletzt das Abtasten beinhalten.

Dr. Martin P. Wedig 12.05.201801:35 Uhr

Hausarzt - Heimarzt - Heimatarzt

Die Zulassung der Fernbehandlung wird zuerst von erfahrenen ausländischen Anbietern genutzt werden um ihre Claims zu sichern. Der Ärztetag hat nolens volens der Globalisierung ärztlicher Dienstleistungen das Tor geöffnet. Damit kann Beratung aus dem Ausland ggf. in der Muttersprache erfolgen und der Chefarzt braucht nicht mehr seine Klinik zu vernachlässigen, um Diaspora-Betreungin Deutschland zu leisten. Umgekehr können auch deutsche Syndikate Beratungen fokussiert im Ausland anbieten. So bleiben Mitarbeiter auf Montage und Urlauber mit den Heimatärzten verbunden.

Dr. Karl-Heinz Grimm 11.05.201823:00 Uhr

Fernbehandlung - krankschreibung

Wenn schon fernbehsndlung zulässig ist dann auch kn der konsequenz au-schreibung . Z.b. weiterbehandlung nach stationärer Behandlung- frakturen mi entsprechender ruhigstellung etc. Also in einseitigen Fällen nach der Überzeugung des arztes. Dann natürlich in der konsequenz auch dazugehörige Verordnungen- antikoagulationsrezepte, schmerzmedikation. Wer a sagt muss auch b sagen.

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