Ambulante Op

Abwertung kleiner Op – nach HNO-Ärzten schießen sich auch die Dermatologen ein

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben ein Maßnahmenpaket zur Förderung des ambulanten Operierens. Dabei wurden kleine Hautoperationen abgewertet und größere aufgewertet. Der Berufsverband zeigt sich gar nicht glücklich.

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Ambulante Op im EBM: Kleine Hautoperationen wurden abgestuft, dafür gibt es für größere Eingriffe mehr Punkte. Nach dem BVDD verschlechtert das die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig.

Ambulante Op im EBM: Kleine Hautoperationen wurden abgestuft, dafür größere Eingriffe aufgestuft. Nach dem BVDD verschlechtert das die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig.

© Willowpix/Getty Images/iStock

Berlin. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) warnt vor einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Hautkrebs-Patientinnen und -Patienten. Grund dafür sei die Abwertung von kleinen Hautoperationen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Zwar wurden größere Operationen zum Jahresbeginn aufgewertet. Durch die hohe Anzahl an Hautkrebsfällen in Deutschland seien kleine Operationen jedoch die häufigsten operativen Eingriffe in den dermatologischen Praxen, so der BVDD. Größere Operationen würden zu selten durchgeführt, um die Verluste bei den kleinen Eingriffen auszugleichen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten zuvor mit Wirkung zum 1. Januar ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung des ambulanten Operierens beschlossen. Dabei wurden kleinere dermatochirurgische Eingriffe abgewertet und größere aufgewertet. Hintergrund: Die Krankenkassen hatten eine Punktsummenneutralität der Maßnahmen gefordert. Dermatochirurgische Eingriffe der Kategorie A1 (Gebührenordnungsposition, GOP 31101) waren bisher mit 881 Punkten bewertet (101,24 Euro nach neuem Orientierungswert), nun sind es 865 Punkte (99,40 Euro). Eingriffe der Kategorie A2 wurden von 1.438 auf 1.413 abgestuft, also 2,87 Euro weniger, heißt es in einer Pressemitteilung des BVDD.

Keine Termine für Mandel-Op bei Kindern

Die Abwertung kleinerer Op betrifft nicht nur Hautkrebsoperationen: HNO-Ärztinnen und -Ärzte hatten bereits reagiert. Viele von ihnen vergeben zurzeit wegen der Abwertung keine neuen Termine für Mandeloperationen bei Kindern. BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski verteidigt in einer Mitteilung des Verbandes das Vorgehen der HNO-Ärzte.

Die Problematik bei den Hautärzten stelle sich sogar noch schärfer als bei den HNO-Ärzten: „Die beiden Eingriffe bilden nicht nur ein wichtiges wirtschaftliches Standbein für dermatologische Praxen, sondern sind aufgrund ihrer Häufigkeit auch Beleg für die enorme Versorgungslast beim Hautkrebs. Mit Blick auf die steigenden Energie- und Personalkosten, die dauerhaft hohe Inflation und eine lächerlich niedrige Honorarerhöhung können die Leistungen jedoch kaum noch wirtschaftlich und qualitativ hochwertig erbracht werden“, so der BVDD-Präsident.

Nach Schätzungen des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und Pflegeberufen (IVDP) müssen Ärzte jährlich mit rund 500.000 neuen Hautkrebsfällen rechnen. Laut von Kiedrowski sorgt die Abwertung für eine nachhaltig verschlechterte Versorgung der Patienten. Auch der BVDD erwarte daher eine Priorisierung der Eingriffe und längere Wartezeiten. (sam/ger)

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