Ausnahmeliste für Pioglitazon

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BERLIN (eb). Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE kritisieren den vollständigen Verordnungsausschluss von Pioglitazon durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der zum 1. April in Kraft tritt.

Nach Ansicht der DDG gibt es sehr wohl Patientengruppen, bei denen der Nutzen des Glitazons den möglichen Schaden durch unerwünschte Wirkungen überwiegt. So weise Pioglitazon allein oder in Kombination mit Antidiabetika wie Metformin oder DPP4-Antagonisten kein Unterzuckerungsrisiko auf und sei auch bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz einsetzbar.

Das Mittel sei daher ein wichtiger Therapiebestandteil bei Patienten, die beruflich bedingt kein Unterzuckerungsrisiko haben dürfen und die durch andere Therapien alleine keine guten Blutzuckerwerte erreichen. Darüber hinaus sei bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz Pioglitazon neben Repaglinid derzeit die einzige Therapiemöglichkeit mit Tabletten und ohne Injektion.

Pioglitazon lässt sich ab April allerdings noch ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen. Eine Liste mit solchen möglichen Ausnahmen hat die Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien e.V. zusammengestellt.

www.imib.med.tu-dresden.de/diabetes/Pioglitzon_Hinw_weit_Verordnverh_SGSE_291110.pdf  unter "Fachkommission" und "Verordnungsausschluss Pioglitazon"

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