Bayern: Einladung zur Krebsvorsorge

Der Freistaat Bayern novelliert das Verbraucherschutzgesetz: Künftig soll zum Darmkrebs-Screening ähnlich eingeladen werden, wie beim Mammografie-Screening.

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MÜNCHEN (sto). In Bayern sollen künftig Einladungen zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie beispielsweise zum Darmkrebs-Screening möglich sein.

Das sehen Änderungen im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz vor, die Gesundheitsminister Marcel Huber vorgelegt hat. Vorbild sei das bayerische Pilotprojekt zum Mammografie-Screening, bei dem all gesetzlich versicherten Frauen zur Untersuchung eingeladen werden.

Dadurch habe sich die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung auf rund 50 Prozent erhöht, erklärte der Landesminister. Die Vorgehensweise sei heute bundesweit fest verankert.

Darüber hinaus sehen die geplanten gesetzlichen Änderungen vor, dass vorhandene Impfausweise und Impfbescheinigungen künftig bereits im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen und bei weiteren Impfberatungen verpflichtend vorgelegt werden.

Damit solle eine verlässliche Datenbasis für die Impfberatungen durch die Gesundheitsämter geschaffen werden, erklärte Huber.

Den ambulanten Krankenpflegediensten sollen die geplanten Gesetzesänderungen Erleichterungen bringen: Sie müssen sich künftig nur noch einmal bei den unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz melden.

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