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Bei Impfschäden gibt es Geld vom Staat

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Ein Leser fragt: Wer trägt die Verantwortung, wenn es bei den Impfungen gegen Schweinegrippe zu Komplikationen kommt?

Dr. Jan Leidel: Unter der Voraussetzung, dass die Impfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde (korrekte Indikationsstellung, ausreichende Aufklärung, fachgerechte Impfung) verhält es sich wie bei anderen Impfstoffen auch. Es gibt eine Produkthaftung des Herstellers, die sich allerdings nur auf die korrekte Herstellung und Konfektionierung erstreckt.

Ansonsten ist die geimpfte Person durch die "öffentliche Empfehlung" nach Paragraf 20 Absatz 3 in einer Weise abgesichert, wie dies nur bei Impfungen, nicht aber bei Arzneimitteln und Komplikationen von Eingriffen der Fall ist. Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht, erhält Entschädigung aus öffentlichen Mitteln.

Bei Fehlern in der Durchführung der Impfung haftet je nachdem die private Berufshaftpflicht des impfenden Arztes oder - bei Ärzten im öffentlichen Dienst - der Staat beziehungsweise bei Krankenhausärzten unter Umständen der Krankenhausträger.

Dr. Jan Leidel ist Mitglied der ständigen Impfkommission (STIKO).

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