Fachleute fordern

Car-T-Zelltherapien kontrolliert einführen!

Die Versorgung von Leukämiepatienten mit der CAR-T-Zelltherapie soll nach Auffassung von Fachleuten von universitätsnahen Zentren gesteuert werden.

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Angriff auf eine Krebszelle: Bei aggressiven Formen von Blutkrebs wird hierzu auf die Car-T-Zelltherapie gesetzt.

Angriff auf eine Krebszelle: Bei aggressiven Formen von Blutkrebs wird hierzu auf die Car-T-Zelltherapie gesetzt.

© Juan Gärtner / Fotolia

BERLIN. Neue zumeist hochpreisige Gentherapien gegen Krebs fordern die Nutzenbewertung und die Regulierung heraus. Jüngere Beispiele sind die beiden Verfahren der Car-T-Zelltherapie gegen aggressive Formen von Blutkrebs. Dabei werden körpereigene Zellen der Patienten im Labor gentechnisch verändert. Zurück im Körper sollen sie idealerweise eine Immunreaktion gegen die Tumorzellen auslösen.

Derzeit kommen für die Car-T-Zelltherapie rund 1200 bis 1400 an Blutkrebs erkrankte Patienten in Frage. 107 Krankenhäuser haben Anträge gestellt, die Patienten gemäß der Regelungen zu Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zu behandeln.

Die Evidenz der seit 2018 eingesetzten hochriskanten und um die 300000 Euro teuren Verfahren gilt in Fachkreisen noch als begrenzt. Gleichwohl sollen die medizinischen Innovationen zügig in der Versorgung verfügbar sein.

Forderungskatalog erstellt

Die Ersatzkassen und der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) haben nun Forderungen nach Leitplanken im Bewertungsprozess dieser Therapien aufgestellt. Unterstützt werden sie dabei von der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO).

Im Kern geht es darum, die Car-T-Zelltherapie und weitere Therapien dieser Art - rund 45 sind nach einer Untersuchung des IGES-Instituts in der Pipeline - nur an rund 25 überwiegend universitären Zentren zu erproben.

„Wir wollen nicht, dass auf der grünen Wiese eine Einrichtung für die Behandlung mit Car-T-Zelltherapie entsteht“, sagte DGHO-Vorsitzender Professor Bernhard Wörmann. Der Gemeinsame Bundesausschuss müsse an dieser Stelle den im neuen Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung (GSAV) geschaffenen Rahmen nutzen, um frühzeitig mit den Experten und den Fachgesellschaften angemessene Mindestanforderungen für die Einführung innovativer Therapien festzulegen.

Die so zu gewinnenden Erkenntnisse sollen die Grundlage für Register und Studien des Gemeinsamen Bundesausschusses bilden „Ob sich die CAR-T-Zelltherapie im Versorgungsalltag als effizient und sicher erweist, muss sich erst noch zeigen“, sagte der Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, Dr. Johannes Bruns, bei der Vorstellung der Forderungen in Berlin.

Länder sollen Aufbau von Reinraumlaboren ermöglichen

Eine weitere Forderung ist, die Erforschung der Zelltherapieverfahren und die Herstellung der gentechnisch veränderten Zellen industrieunabhängig zu ermöglichen. Die Länder sollten den Zentren daher den Aufbau zum Beispiel von Reinraumlaboren ermöglichen, sagte VUD-Generalsekretär Ralf Heyder.

„Die Ersatzkassen wollen diesen schwerkranken Versicherten die erhofften Innovationen rasch zugänglich machen, sie wollen aber auch, dass dies kontrolliert passiert. Nutzen und Qualität müssen im Vordergrund stehen, keine Gewinninteressen von Pharmaherstellern“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen.

„Das Gesundheitssystem sollte für diese neuen Behandlungsformen offen sein und ihnen keine Steine in den Weg legen“, sagte Han Steutel, Vorsitzender des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen.“

Bereits heute werde die CAR-T-Zelltherapie ausschließlich in hoch spezialisierten Zentren angewendet. Auch die gültige Erstattungssituation ziehe enge Grenzen: Es dürften ausschließlich Patienten behandelt werden, bei denen die bisher verfügbaren Krebstherapien nicht mehr wirkten. Das begrenze die Kosten von vorneherein. (af)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 19.09.2019 um 12:42 Uhr deutlich verlängert.

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