Husten

Codein ist nichts mehr für Kinder

Die Anwendung von Codein bei Kindern unter zwölf Jahren ist laut BfArM künftig kontraindiziert.

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BONN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im April 2014 auf europäischer Ebene ein Risikobewertungsverfahren für codeinhaltige Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen angestoßen.

Ziel war die Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Codein zur Behandlung von Husten bei Kindern, teilt das BfArM mit.

Codein wirkt, indem es durch ein körpereigenes Enzym zu Morphin umgesetzt wird. Patienten mit einer bestimmten genetischen Ausprägung ("ultra-schnell Metabolisierer") wandeln Codein sehr schnell zu Morphin um. Dies könne zu einer Opioidvergiftung führen, heißt es in der Mitteilung.

Die Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel zur Schmerzbehandlung bei Kindern wurde bereits 2013 deutlich eingeschränkt. Zuvor seien mehrere tödliche oder lebensbedrohliche Fälle einer Atemdepression bei Kindern bekannt geworden, so das BfArM.

Anwendungsbeschränkung bei Kindern

Mit dem neuen Risikobewertungsverfahren wollte das BfArM auf europäischer Ebene weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung auch bei der Behandlung von Husten erreichen. Nach dem Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) stimmte, so das BfArM, jetzt auch die Koordinierungsgruppe für dezentrale Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (CMDh) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für entsprechende Einschränkungen, um diese Risiken zu minimieren.

Die Anwendung von Codein bei Kindern unter zwölf Jahren sei zukünftig kontraindiziert und dürfe deshalb bei dieser Patientengruppe nicht mehr angewendet werden.

Darüber hinaus werde die Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen nicht mehr empfohlen.

Und: Patienten jeglichen Alters, die Codein sehr schnell verstoffwechseln, dürfen Codein wegen des Risikos schwerwiegender Nebenwirkungen nicht mehr anwenden, so die Mitteilung.

Das gelte wegen des Risikos für den Säugling auch für stillende Mütter. Eltern und Pflegepersonal, die bei Patienten, die Codein anwenden, verlangsamte oder flache Atmung, Verwirrung, Müdigkeit, enge Pupillen, Übelkeit, Verstopfung oder Appetitverlust beobachten, sollten das Arzneimittel absetzen und unverzüglich ärztlichen Rat einholen.

Nur noch in kindergesicherten Verpackungen

Neben diesen Einschränkungen werde, so das BfArM, außerdem geprüft werden, ob dem Risiko von Medikationsfehlern/Fehlanwendungen (z.B. durch Überdosierungen) ergänzend begegnet werden kann, indem alle flüssigen Darreichungsformen codeinhaltiger Arzneimittel künftig nur noch in kindergesicherten Verpackungen abgegeben werden.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen würden nunmehr national entsprechend umgesetzt. Patienten, die Fragen zur Behandlung oder Nebenwirkungen von Codein haben, werden gebeten, sich an ihren Arzt oder Apotheker zu wenden. (eb)

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