KOMMENTAR

Debatte um Gentests muss weitergehen

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Mit den Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz hat das Kabinett eine entscheidende Weiche gestellt: Gentests dürfen nur von qualifizierten Ärzten veranlasst werden. Das ist richtig, denn eine solche Maßnahme mit oft unabsehbaren Folgen für die Betroffenen gehört nicht in die Hände kommerzieller Anbieter.

Dass Unternehmen auch weiterhin Geschäfte mit der Angst machen, können die Eckpunkte sicherlich nicht verhindern. Umso wichtiger ist eine breite gesellschaftliche Debatte. Dabei muss es vor allem darum gehen, der genetischen Diskriminierung den Boden zu entziehen - braucht ein "Erbgutträger" keine Sanktionen zu fürchten, entfällt ein wesentlicher Anlass für die Gendiagnostik. Was bleibt, ist die Angst des Einzelnen vor einer schwer wiegenden Erkrankung.

Für Ärzte sind Gentests mit einer enormen Verantwortung verbunden. Sie müssen sich immer fragen: Nutzt das meinem Patienten wirklich?

Dass Dritte Nutzen aus Gentests ziehen, hat das Kabinett nur zum Teil ausgeschlossen. Versicherer und Arbeitgeber erhalten in Ausnahmefällen Zugriff auf die Ergebnisse. Es bleibt zu hoffen, dass dies kein Einfallstor für eine Aufweichung der gerade erst beschlossenen Eckpunkte wird.

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