Gentherapien

Gesetzgeber bei Pay for Permance gefragt

Veröffentlicht:

Berlin. Die für die nächsten Jahre erwarteten neuartigen Gentherapien mit hohen Einmalkosten in Verbindung mit einem Heilungsversprechen werden nach Auffassung von Ärzten, Industrie und Krankenkassen in der kommenden Legislaturperiode den Gesetzgeber fordern.

Nach übereinstimmender Auffassung eines Online-Diskussionspanels beim Jahreskongress des Bundesverbandes Managed Care (BMC) am Dienstag müssen neuartige Vertragsmodelle, zum Beispiel Ratenzahlung, Risikoteilung zwischen Kassen und Herstellern oder Pay for Performance (P4P) einen besseren rechtlichen Rahmen erhalten.

Mehr vom BMC-Kongress

Weitere Berichte vom Jahreskongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) finden Sie gebündelt hier.

Ein Grund dafür ist, so Ulf Maiwald von der AOK Plus, dass der mit der letzten RSA-Reform geschaffene Risikopool für Hochkostentherapien Anreize für den Abschluss von Ratenzahlungsverträgen quasi vernichtet.

Eine weitere Voraussetzung, etwa für P4P-Verträge, ist die einfache Feststellung von Erfolgsindikatoren möglichst aus GKV-Abrechnungsdaten. Eine weitere Option könnte der Ausbau indikationsspezifischer Register sein, so der Berliner Hämatologe Dr. Robert Klammroth. (HL)

Jetzt abonnieren
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann drückt auf eine Klingel.

© Animaflora PicsStock / stock.ado

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Zwei Hände halten einen Becher mit Urin.

© mitifoto / stock.adobe.com

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!