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Husten: Alarmsymptome beachten, Überdiagnostik vermeiden!

Bluthusten, Husten mit Thoraxschmerz, Husten mit Atemnot und Husten mit hohem Fieber - das lenkt den Verdacht auf Krebs oder Pneumonie.

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BERLIN (gvg). Ein neu aufgetretener Husten ist ernst zu nehmen. Aber nicht jeder, der einige Wochen hustet, braucht sofort eine Bildgebung. Beim Praxis Update 2011 in Berlin wurden die derzeitigen Empfehlungen rekapituliert.

Wesentlich für die Frage, wann beim Husten eine Diagnostik eingeleitet werden sollte, sei die Unterscheidung zwischen akutem und chronischem Husten, betonte Professor Martin Kohlhäufl von der Klinik Schillerhöhe in Stuttgart. Chronisch ist jeder Husten, der länger als acht Wochen anhält.

Hier sind in jedem Fall eine Lungenfunktionsmessung und ein Röntgen-Thorax indiziert. Kohlhäufl betonte, dass diese Acht-Wochen-Grenze nicht willkürlich gezogen worden sei: Acht Wochen ist jene Zeitspanne, die Epithelzellen der Bronchien brauchen können, um sich nach bestimmten Atemwegsinfekten wieder vollständig zu regenerieren. Es soll also vermieden werden, dass reihenweise Patienten mit einem postinfektiösen Husten geröntgt werden.

Wichtig für die Praxis ist nun freilich, jene Patienten zu erkennen, die unbedingt eine Bildgebung bekommen sollten, obwohl sie sich formal noch innerhalb der Acht-Wochen-Frist befinden.

Zu den Alarmsymptomen, die eine sofortige bildgebende Diagnostik nach sich ziehen sollten, weil entweder ein Bronchialkarzinom oder aber eine Lungenentzündung vorliegen könnten, zählen der Bluthusten, Husten mit Thoraxschmerz, Husten mit Atemnot und Husten mit hohem Fieber.

Außer für Patienten mit Alarmsymptomen werde eine generelle Bildgebung bei neuem Husten auch noch für spezielle Patientengruppen empfohlen, so Kohlhäufl, darunter - mit Blick auf die Tuberkulose - Obdachlose und Menschen, die aus Ländern mit hoher Tuberkuloseprävalenz kommen und möglicherweise Kontakt zu Erkrankten hatten.

Mit Blick auf ein mögliches Bronchialkarzinom sollten auch Menschen mit einem Malignom in der Anamnese sowie sehr starke Raucher unabhängig von Fristen geröntgt werden.

Eher um Infektionen geht es dagegen bei Menschen mit Immundefekten, mit einer Immunsuppression oder einer HIV-Infektion, bei denen ebenfalls gleich geröntgt werden sollte.

Außerhalb der genannten Fristen stehen Patienten, die einen ACE-Hemmer einnehmen und darunter Husten entwickeln. "Hier sollte der ACE-Hemmer unabhängig von der Verträglichkeit abgesetzt und der Patient drei Wochen später wieder einbestellt werden", so Kohlhäufl. Besteht der Husten weiter, sollte er ohne Verzögerung abgeklärt werden.

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