Hysterektomien - bevorzugen Ärzte den Bauchschnitt?

STUTTGART (mm). Überlegungen, dass Krankenhäuser, die keine minimalinvasive Hysterektomie machen können, den Patientinnen überproportional häufig zu einem Eingriff über den Bauchschnitt raten, hat das baden-württembergische Sozialministerium zurückgewiesen.

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Es gebe keine Daten, die solche Vermutungen bestätigen würden, reagierte Ministerialdirektor Thomas Halder auf einen Antrag der CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Carmina Brenner und anderer Kollegen. Diese hatten zu bedenken gegeben, dass in anderen Ländern weniger Hysterektomien vorgenommen würden als in Deutschland. Bei einem Bauchschnitt würden zudem häufig präventiv die Ovarien entfernt.

"Es bleibt grundsätzlich der individuellen Abwägung der einzelnen Frau vorbehalten, sich nach entsprechender, gründlicher und objektiver Aufklärung durch den behandelnden Facharzt für oder gegen eine prophylaktische Ovarektomie im Rahmen einer Hysterektomie zu entscheiden", so Halder.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg gehe aber davon aus, dass der Entscheidung, ob eine Hysterektomie durch Bauchschnitt oder durch einen minimalinvasiven Eingriff durchgeführt wird, jeweils eine strenge medizinische Indikationsstellung zugrunde liegt.

So ließen zum Beispiel starke Verwachsungen einen minimalinvasiven Eingriff zum Risiko für die Patientinnen werden. Eine exemplarische Anfrage bei der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg hätte zudem ergeben, dass bisher keine Fälle begutachtet werden mussten, die eine Hysterektomie zum Gegenstand hatten. Über Urteile und Gerichtsverfahren sei nichts bekannt.

14 772 Hysterektomien wurden im Jahr 2005 in Baden-Württemberg vorgenommen, informierte das Ministerium an Hand der Daten nach Paragraf 21 Krankenhausentgeltgesetz. Fälle, in denen die Gebärmutter wegen eines bösartigen Tumors entfernt werden musste, seien in dieser Zahl nicht enthalten. Da die Daten nicht nach dem operativen Verfahren (abdominaler, vaginaler, laparoskopischer Zugang oder laparoskopisch assistierte vaginale Hysterektomie) aufgegliedert werden können, sei eine Aussage zum Anteil der minimalinvasiven Eingriffe und der örtlichen Verteilung in Baden-Württemberg jedoch nicht möglich, so Halder.

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