Im Bundestag: UN-Konvention gegen Doping

NEU-ISENBURG (Smi). Der Deutsche Bundestag will heute eine internationale Übereinkunft gegen Doping im Sport abschließend beraten und die Ratifizierung beschließen. Am vergangenen Mittwoch hat bereits der Sportausschuss in einer öffentlichen Sitzung über die UN-Konvention beraten.

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Die Generalkonferenz der UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) hatte am 19. Oktober 2005 eine Anti-Doping-Konvention beschlossen und an ihre 191 Mitgliedsstaaten zur Abstimmung weitergeleitet.

Es ist das erste weltweit einheitliche Übereinkommen zu staatlichen Maßnahmen gegen Doping. Bislang haben 38 Staaten die Konvention ratifiziert; damit ist sie in Kraft getreten. Das Übereinkommen basiert im Wesentlichen auf dem Welt-Anti-Doping-Code, der im März 2003 in Kopenhagen beschlossen worden ist.

In der Unesco-Konvention heißt es wörtlich: "Die Vertragsstaaten ergreifen Maßnahmen beziehungsweise ermutigen die einschlägigen Stellen innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen, um die Anwendung und den Besitz verbotener Wirkstoffe und Methoden durch Athleten im Sport zu verhüten und einzuschränken."

Ob sich daraus notwendig die Einführung eines so genannten Besitzstraftatbestandes ableiten lässt, ist im Vertragstext nicht eindeutig geregelt. In Deutschland wird seit Jahren darüber gestritten, ob für Athleten schon der Besitz von Dopingpräparaten strafbar sein soll. Während die SPD für einen solchen Straftatbestand eintritt, ist die CDU dagegen.

Lesen Sie dazu auch: Doping-Kontrollsystem in Deutschland außer Kontrolle?

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