Im Bundestag: UN-Konvention gegen Doping

NEU-ISENBURG (Smi). Der Deutsche Bundestag will heute eine internationale Übereinkunft gegen Doping im Sport abschließend beraten und die Ratifizierung beschließen. Am vergangenen Mittwoch hat bereits der Sportausschuss in einer öffentlichen Sitzung über die UN-Konvention beraten.

Veröffentlicht:

Die Generalkonferenz der UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) hatte am 19. Oktober 2005 eine Anti-Doping-Konvention beschlossen und an ihre 191 Mitgliedsstaaten zur Abstimmung weitergeleitet.

Es ist das erste weltweit einheitliche Übereinkommen zu staatlichen Maßnahmen gegen Doping. Bislang haben 38 Staaten die Konvention ratifiziert; damit ist sie in Kraft getreten. Das Übereinkommen basiert im Wesentlichen auf dem Welt-Anti-Doping-Code, der im März 2003 in Kopenhagen beschlossen worden ist.

In der Unesco-Konvention heißt es wörtlich: "Die Vertragsstaaten ergreifen Maßnahmen beziehungsweise ermutigen die einschlägigen Stellen innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen, um die Anwendung und den Besitz verbotener Wirkstoffe und Methoden durch Athleten im Sport zu verhüten und einzuschränken."

Ob sich daraus notwendig die Einführung eines so genannten Besitzstraftatbestandes ableiten lässt, ist im Vertragstext nicht eindeutig geregelt. In Deutschland wird seit Jahren darüber gestritten, ob für Athleten schon der Besitz von Dopingpräparaten strafbar sein soll. Während die SPD für einen solchen Straftatbestand eintritt, ist die CDU dagegen.

Lesen Sie dazu auch: Doping-Kontrollsystem in Deutschland außer Kontrolle?

Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3, 17–19]

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein todkranker Patient liegt in einem Bett auf der Palliativstation im Krankenhaus.

© ARMMY PICCA / stock.adobe.com

Palliativregisteranalyse

Menschen mit Krebs: Viel Schmerz am Lebensende