Im Südwesten ist der Weg frei fürs Brust-Screening

STUTTGART (mm). Voraussichtlich noch in diesem Jahr tritt in Baden-Württemberg das Gesetz zum Mammographie-Screening in Kraft. Der Landtag stimmte dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.

Veröffentlicht:

Zum Mammographie-Screening sollen künftig alle zwei Jahre Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren eingeladen werden. In Baden-Württemberg wird die zentrale Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung angegliedert.

Die bundesweit gültige Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sieht vor, daß die Mitarbeiter der zentralen Stellen die Daten der Einwohnermeldeämter nutzen. Dieser Datenzugriff ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. "Auch dann nicht, wenn es um so etwas Wichtiges wie die Früherkennung von Brustkrebs geht", so Landessozialminister Andreas Renner (CDU).

"Mit dem nun beschlossenen Gesetz haben wir festgelegt, daß die zentrale Stelle Daten der Meldeämter erhalten darf. Damit wurden alle gesetzlichen Regelungen geschaffen, die bisher einer Umsetzung des Mammographie-Screenings noch im Weg standen", so der Minister.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Dr. Sonja Mathes sprach sich bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen, die bald obligatorische Zeiterfassung für Ärzte an Unikliniken konsequent einzufordern.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

MB-Delegierte: Elektronische Zeiterfassung an Unikliniken muss durchgesetzt werden

Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?