Impfen mit alten Pockennadeln
BERLIN (dpa). Bei Naturkatastrophen oder großen Epidemien dürfen dringend benötigte Medizinprodukte künftig auch nach Ablauf ihres Verfallsdatums eingesetzt werden.
Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde vom Bundestag verabschiedet. Zur Begründung wird auf spezielle Nadeln für die Pockenimpfung verwiesen. Diese seien nach Ansicht von Experten auch nach dem Verfallsdatum gefahrlos einsetzbar.