KHK-Verdacht - da lohnt Test auf Homocystein

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Homocystein ist mittlerweile als Risikofaktor bei Herz-Kreislauferkrankungen etabliert. Nach Empfehlungen gilt eine Homocystein-Konzentration ab 12 µmol/l als zelltoxisch. Davon sind fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung und bis zu 40 Prozent der Patienten mit Gefäßerkrankungen betroffen. Besonders bei Patienten mit hohem kardio-vaskulärem Risiko und bei manifesten Gefäßerkrankungen sollte der Homocystein-Spiegel bestimmt werden.

EBM-Abrechnung: Eine GKV-Leistung nach EBM ist die Homocystein-Messung nur bei manifesten Gefäßerkrankungen und bei Verdacht auf KHK. Dann wird die EBM-Ziffer 32 318 (13 Euro) angesetzt. Als GKV-Vorsorgeleistung ist die Messung nicht anerkannt. Sie kann als IGeL angeboten werden.

GOÄ-Abrechnung: Berechnet werden die Ziffern 3737 oder 4146 (38,20 Euro) zum 1,15-fachen Satz. Alternativ können die Ziffern 4044 (23,46 Euro) oder 4062 (32,18 Euro) angesetzt werden. Dazu kommt die Beratungsgebühr für den Arzt nach den GOÄ-Ziffern 1 und 250 zum 2,3-fachen Satz (14,92 Euro) bzw. nach Ziffer 3 (20,11 Euro) je Beratung sowie unter Umständen die Transportgebühr von 4,50 Euro nach Paragraf 10 der GOÄ.

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