KOMMENTAR
Keine Selektion von Grippe-Patienten!
Es klingt schon etwas dreist: Da lagern die Landesregierungen nur halb so viele antivirale Mittel ein wie vorgesehen, um die Bevölkerung vor einer Influenza-Pandemie zu schützen, und fordern dann Ärzte auf, sich Gedanken zu machen, wie sie mit diesem Mangel im Ernstfall umgehen wollen.
Konkret: wen sie mit Neuraminidase-Hemmern behandeln wollen und wen nicht. Mit einer klaren Stellungnahme haben nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) den Ball an die Länder zurückgespielt. Ärzte sollen sich eben nicht an einer Selektion beteiligen, die einem Teil der Influenza-Patienten die nötige Hilfe verweigert.
Jeder, der während eine Pandemie mit Grippesymptomen zum Arzt kommt, soll Neuraminidase-Hemmer bekommen, solange der Vorrat reicht, raten die beiden Ärzteorganisationen. Daß der Vorrat möglichst lange reicht, das ist allerdings die Aufgabe der Landesregierungen.
Für besonders gefährdete Berufsgruppen hat zudem der nationale Pandemieplan vorgesorgt: Antivirale Mittel werden bei einer Pandemie an Ärzte, Polizisten und Krankenhauspersonal verteilt. Für eine weitere Selektion in Arztpraxen besteht daher kein Bedarf.
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