Organspender-Pool

Kreis potenzieller Organspender lässt sich vergrößern

Die Zahl der gespendeten Organe ist abhängig von der Zustimmung der Bevölkerung und der Melderate der Kliniken. Es gibt aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die Grenzen setzen, und medizinisch notwendige Voraussetzungen, also: viele Komponenten, die ineinander greifen und sich verbessern ließen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

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Eine Möglichkeit ist die Organverpflanzung über Blutgruppen hinweg, derzeit allerdings nur in Kombination mit der Lebendspende realisierbar. Denn eine längerfristige, vom Spenderorgan abhängige Vorbehandlung des Empfängers ist dafür notwendig. So werden Anti-Blutgruppen-Antikörper entfernt. Nur etwa 60 blutgruppeninkompatible Transplantationen hat es in Deutschland bislang gegeben, die Ergebnisse sind offenbar gut.

Nach dem Transplantationsgesetz darf allerdings von einer lebenden Person nur dann ein Organ entnommen werden, wenn kein postmortales Organ zur Verfügung steht. Jeder Patient muss damit auf der Warteliste für postmortale Organe verzeichnet sein. Die Regelung soll bewirken, dass möglichst wenig Gesunde medizinischen und seelischen Belastungen ausgesetzt werden. Gerade bei der Transplantation von Organen auf einen Kranken mit unterschiedlicher Blutgruppe gilt diese Gesetzesbestimmung Kritikern als "Scheinregelung".

Denn eine schon Wochen vor der geplanten Operation beginnende Therapie des Empfängers macht keinen Sinn, wenn in letzter Minute ein blutgruppenkompatibles, postmortales Organ transplantiert werden müsste. Auch die Beschränkung der Lebendspender auf Menschen, die dem Empfänger persönlich besonders nahe stehen, wie sie das Gesetz vorsieht, gilt vielen als Hürde auf dem Weg zu mehr Transplantationen.

Immer wieder wird in Deutschland - auch mit Blick auf EU-Nachbarländer und die USA - die Möglichkeit diskutiert, innere Organe von Menschen wenige Minuten nach Herzstillstand und ohne Hirntoddiagnostik entnehmen zu dürfen. Durch solche Non-Heart-Beating Donors ließe sich die Zahl der Organe ebenfalls steigern. Die Bundesärztekammer sieht jedoch nur den Hirntod als sicheres Todeszeichen.

Ohne Hirntoddiagnose müssen mindestens drei Stunden seit dem Stillstand des Herzens vergangen sein, bis Organe entnommen werden dürfen. Dann sind die Organe aber nicht mehr transplantabel. Von etwa 400 000 Menschen, die jährlich in Deutschland sterben, tritt bei etwa einem Prozent der Hirntod vor dem Herzstillstand ein. Keine Grenze gibt es für das Alter des Spenders: Es zählt ausschließlich das biologische Alter. (nsi)

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