Kritik an einem G-BA-Beschluss
BERLIN/AACHEN (eb). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zu Gliniden und Glitazonen zur Behandlung bei Diabetes mellitus Typ 2 beschlossen, dass die Substanzen künftig nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der GKV verordnet werden. Diabetikern mit schweren Nierenfunktionsstörungen kann Repaglinid weiterhin verordnet werden. Erst drei Monate nach einer Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger würde der GBA-Beschluss in Kraft treten.
Der G-BA habe mit dem Beschluss seine Kompetenzen überschritten, kritisiert Glaxo-SmithKline. Denn mit der Bewertung, dass Rosiglitazon und Pioglitazon wegen schlechteren Nutzen-Risiko-Verhältnisses im Vergleich zu anderen Substanzklassen unzweckmäßig seien, stehe die G-BA-Entscheidung im Widerspruch zum Urteil der EMA. Takeda Pharma kann den GBA-Entschluss aufgrund der unberücksichtigen positiven Datenlage für Pioglitazon nicht nachvollziehen. Auch der abschließende IQWiG-Bericht habe die Glitazone stärker differenziert, als der G-BA es bei der Entscheidungsfindung getan habe.
www.g-ba.de/informationen/ beschluesse/zum-unterausschuss/2/