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Leitlinie zur tiefen Venenthrombose aktualisiert

Die neue Fassung der interdisziplinären S2-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie bei Bein- und Beckenvenenthrombose und Lungenembolie steht weitgehend fest.

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NÜRNBERG (wst). Die Veröffentlichung der neuen AWMF-Leitlinie zu Bein- und Beckenvenenthrombosen und Lungenembolie werde im Mai 2010 erwartet. Das sagte Professor Viola Hach-Wunderle aus Frankfurt am Main bei der 54. Jahrestagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung in Nürnberg. Nach wie vor gilt nach Angaben der Gefäßspezialistin: Jeder klinische Verdacht auf eine Venenthrombose ist umgehend so weit abzuklären, dass eine verbindliche Therapieentscheidung erfolgen kann. Allein Anamnese und körperliche Untersuchung reichen dazu nicht aus.

Ein D-Dimer-Test sollte grundsätzlich aber immer erst nach Einschätzung der klinischen Wahrscheinlichkeit (kW) für eine Venenthrombose erfolgen. Bei niedriger kW und negativem D-Dimer-Test ist auch der neuen S2-Leitlinie zufolge eine Venenthrombose ausreichend zuverlässig ausgeschlossen, betonte Hach-Wunderle auf der von Sanofi-Aventis unterstützten Veranstaltung. Und: Bei hoher kW und / oder positivem D-Dimer-Test hingegen ist eine Kompressions-Sonografie (KUS) der Beinvenen weiterhin obligat. Ist diese positiv, wird behandelt, ist sie eindeutig negativ, besteht kein Therapiebedarf. Bei unklarer KUS wird eine Phlebografie in geübter Hand oder alternativ eine Wiederholung der Ultraschalluntersuchung nach vier bis sieben Tagen empfohlen.

Ist eine tiefe Venenthrombose gesichert, muss sofort eine Antikoagulantientherapie begonnen werden. Initial ist dabei nach Angaben von Hach-Wunderle auf niedermolekulare Heparine, etwa Enoxaparin (Clexane®), oder jetzt auch auf Fondaparinux zu setzen. Bei schwerer Niereninsuffizienz mit einer Kreatinin-Clearance unter 30 ml/min oder bei geplanten gefäßrekanalisierenden Maßnahmen solle unfraktioniertes Heparin bevorzugt werden.

Die längerfristige rezidivprophylaktische Antikoagulation ist immer noch die Domäne von oralen Vitamin-K-Antagonisten. Bei Kontraindikationen und bei Patienten mit Tumoren sollten auch zur Langzeitantikoagulation niedermolekulare Heparine bevorzugt werden.

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