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Duldungspflicht

Linke und AfD fordern Aufhebung der COVID-19-Impfpflicht für Soldaten

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Berlin. Politiker der Linken und der AfD im Bundestag fordern die Aufhebung der sogenannten Duldungspflicht für COVID-19-Schutzimpfungen für Soldaten der Bundeswehr. Diese sei aus der Zeit gefallen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, der „Welt“ (Freitag). „Wenn für Menschen, die mit besonders vulnerablen Personen arbeiten, eine Impfpflicht nicht mehr erforderlich erscheint, dann ist sie für Soldatinnen und Soldaten erst recht nicht begründbar.“

Die Corona-Impfung wurde am am 24. November 2021 in das Basisimpfschema der Bundeswehr aufgenommen. Nach Paragraf 17a Absatz 2 des Soldatengesetz müssen Soldatinnen und Soldaten ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Wer sich nicht impfen lässt, würde einen Befehl verweigern.

Verteidigungsministerium hält an Pflicht fest

Rüdiger Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AfD, sagte der „Welt“: „Die Corona-Impfpflicht war von Anfang an völlig unverhältnismäßig und hat das Vertrauen vieler treuer Bundeswehr-Soldaten in die politische und militärische Führung erschüttert. Die COVID-19-Impfung muss, insbesondere aufgrund der nicht unerheblichen Nebenwirkungen, sofort aus der Liste der duldungspflichtigen Impfungen gestrichen werden.“

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte „Welt“ dazu: „Aktuell besteht kein Grund, etwas an der Duldungspflicht der Corona-Impfung in der Bundeswehr zu ändern.“

Der verteidigungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Alexander Müller, verteidigte die Duldungspflicht und sagte: „Eine allgemeine Impfpflicht lehne ich aus verschiedenen Gründen ab. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hängt jedoch auch am Gesundheitszustand der Frauen und Männer, welche sich freiwillig zum Dienst verpflichtet haben. Vor diesem Hintergrund halte ich in diesem speziellen Kontext die Aufrechterhaltung einer Impfpflicht für Bundeswehrangehörige für vertretbar.“ (dpa/eb)

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