Neue Versorgungsangebote

Long-COVID: Niedersachsen richtet zwei Modell-Institutsambulanzen ein

In Niedersachsen gibt es bald neue Anlaufstellen für Long-COVID-Erkrankte. AOK, vdek und alle anderen GKV-Verbände zahlen die spezielle Versorgung in den beiden Ambulanzen.

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Hannover. Die Unimedizin Göttingen (UMG) und die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) werden ab sofort neue Anlaufstellen für Long-COVID-Erkrankte einrichten. Diese Modell-Institutsambulanzen sollen zunächst für ein Jahr am Zentrum für seltene Erkrankungen der MHH und an der zentralen Notaufnahme der UMG arbeiten.

Kooperationspartner sind die AOK und der vdek des Landes sowie alle anderen GKV-Verbände. Sie zahlen die spezielle Versorgung der Long-COVID-Patienten in den beiden Ambulanzen. Den Patienten soll schnell, strukturiert und interdisziplinär geholfen werden, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung des Niedersächsischen Gesundheits- und Sozialministeriums.

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In der MHH zum Beispiel sind die Versorgungsangebote derzeit auf mehrere Abteilungen verteilt, sagte MHH Sprecherin Inka Burow der Ärzte Zeitung. Zukünftig sollen auch alle Anfragen und Überweisungen über die neue Sammel-Ambulanz laufen.

Ziel der Initiative sei es, den Betroffenen eine möglichst zeitnahe, strukturierte und interdisziplinäre Behandlung zu ermöglichen, wenn der Bedarf über die haus- und fachärztliche Versorgung hinausgeht“ so die Initiatoren. Vor allem Patienten mit anhaltender Arbeits- beziehungsweise Schulunfähigkeit oder schwerwiegender chronischer Erschöpfung soll das Angebot helfen.

Einjährige Modellphase geplant

„Im Anschluss an die einjährige Modellphase werden die Erfahrungen und Bedarfe gesichtet und eine eventuelle Verstetigung der Angebote geprüft“, so die Initiatoren.

Der Bedarf ist zweifellos vorhanden. Das Long-COVID Infoportal der MHH geht bei der Zahl von Long-COVID-Betroffenen von etwa einem Prozent aller COVID-Erkrankten aus, „was angesichts der hohen Erkrankungszahlen (…) sehr viele Patienten sind“, so die MHH.

Nach Angaben der AOK Niedersachsen hatten von Januar 2021 bis Dezember 2023 knapp 15.000 Versicherte der AOK Niedersachsen mindestens eine Krankschreibung wegen Long-/Post-COVID, so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, zur Ärzte Zeitung.

„Das sind knapp zwei Prozent der infizierten krankengeldberechtigten Mitglieder der AOKN. Von den knapp 15.000 Versicherten mit Krankschreibung sind wiederum rund. vier Prozent (aktuell knapp 500 Personen) anhaltend arbeitsunfähig und damit schwer betroffen. Hinzu kommen Kinder und Nicht-Erwerbstätige, für die keine Krankschreibungen übermittelt werden.“ (cben)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 22.05.202413:42 Uhr

Wenn bei den ("so called Long") -Covid-Patienten die Berufsanamnese Hinweise auf das Vorliegen einer Berufkrankheit (hier: "Infektionskrankheiten....Gesundheitsdienst...Wohlfahrtpflege...Laboratorium..."/ BK-Nr 31 01 Anlage 1 BKV .) ergibt, würde per ärztlicher BK-Anzeige die Kostenverlagerung zu den sog. Berufsgenossenschaften und "Unfall"kassen ermöglicht.
Zur Beteilung eines "Zentrums für seltene Erkrankungen" sei der Hinweis erlaubt, daß es sich bei vielen der N = 82 BK-Entitäten der Anlage 1 BKV auch um "Seltene Erkrankungen" handelt...

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