Monoklonaler Antikörper

Morbus Crohn-Rezidiv nach Therapie mit Dupilumab

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Berlin. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ( AkdÄ ) weist auf die Meldung eines M.-Crohn-Rezidivs nach Therapie einer atopischen Dermatitis mit Dupilumab hin. Die 53-jährige Patientin sei seit einem Crohn-Schub vor etwa 30 Jahren – soweit bekannt ohne Therapie – beschwerdefrei gewesen. Die Neurodermitis-Dupilumab-Therapie sei innerhalb einer Studie mit 300 mg s.c. pro Woche erfolgt; empfohlen seien eine Anfangsdosis mit 600 mg subkutan, gefolgt von 300 mg alle zwei Wochen.

Die pathophysiologischen Überlegungen zum kausalen Zusammenhang zwischen M. Crohn und dem Interleukin (IL)-4/13-Blocker Dupilumab könnten auch für die bei Neurodermitis zugelassene niedrigere Dosierung gelten, so die AkdÄ.

Dupilumab scheine in immunologische Prozesse einzugreifen, die für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) relevant sind. Die Unterdrückung der Th2-Achse führe zu einer Verschiebung der zellulären Immunität hin zur Th1-Antwort.

Besonders bei Patienten mit Komorbiditäten mit Th1-Dominanz wie entzündlichen Darmerkrankungen, aber möglicherweise auch Psoriasis vulgaris, Multipler Sklerose (MS) und Rheumatoider Arthritis, sollte Dupilumab daher nur unter sehr sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung angewandt werden, so die AkdÄ. (eb)

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