Nadja Benaissa erhält zwei Jahre auf Bewährung

DARMSTADT (dpa). Nadja Benaissa ist am Donnerstag vom Amtsgericht Darmstadt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Nach Angaben des Gerichts steckte die HIV-infizierte Künstlerin 2004 einen Sex-Partner mit dem Virus an.

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Schuldig: Die Popsängerin Nadja Benaissa wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil sie ihren Sex-Partner mit HIV infiziert hat.

Schuldig: Die Popsängerin Nadja Benaissa wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil sie ihren Sex-Partner mit HIV infiziert hat.

© dpa

Ein anderer Mann blieb von einer Ansteckung verschont. Die 28-Jährige hatte zugegeben, dass sie trotz der ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte. Sie bedauerte ihr Verhalten ausdrücklich. Das Urteil nahm die Sängerin äußerlich unbeeindruckt auf.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benaissa sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt" habe.

In ihren Plädoyers hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch die Nebenklage für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Benaissa hatte in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht gezeigt: "Ich habe einen riesigen Fehler gemacht", sagte sie. "Es wird mir immer leidtun."

Lesen Sie dazu auch: HIV: Wann dürfen Ärzte ihre Schweigen brechen? Gutachter: Benaissa hat Sex-Partner mit HIV angesteckt Spurensuche im Fall Benaissa: War es wirklich ihr HI-Virus?

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