STIKO

Neue Impf-Empfehlungen veröffentlicht

Bei den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gibt es Änderungen in puncto Meningokokken- und Mumps-Impfung. Und das Vorgehen bei Nachholimpfungen wird erläutert: Denn nicht für jedes Alter gibt es passende Impfstoffe für eine Grundimmunisierung.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Pieks: Für Impfungen gibt es neue STIKO-Empfehlungen.

Pieks: Für Impfungen gibt es neue STIKO-Empfehlungen.

© Ottmar Kittel / fotolia.com

BERLIN. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat kürzlich den Impfkalender aktualisiert (Epid Bull 2012; 30: 283).

Geändert wurden Empfehlungen zur Meningokokken-Impfung: Hier gibt es jetzt erstmals einen viervalenten Konjugat-Impfstoff, der auch für Kleinkinder zugelassen ist.

Beim Schutz gegen Mumps wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass zwar weniger Kleinkinder aber immer mehr ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene daran erkranken.

Deshalb wird jetzt auch Erwachsenen in Risikogruppen wie Lehrern oder Jugendlichen-Betreuern die Mumps-Impfung empfohlen.

Infos im Netz

Ein umfassendes Informationsangebot und einen leichteren Zugriff auf die Internetseiten bietet das neue Internetangebot www.stiko.de. In englischer Sprache stehen die STIKO-Empfehlungen nun auch unter www.stiko.de/en zur Verfügung. Den aktuellen Impfkalender in 15 Sprachen hat das Robert Koch-Institut auf seinen Internetseiten zur Unterstützung der Beratungstätigkeit der Ärzte publiziert.

Ebenso stehen nun Vorlagen für Einwilligungserklärungen in die Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellenimpfung in 15 Sprachen zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es auf: www.rki.de/impfen; www.stiko.de

Und erstmals hat das Gremium jetzt auch Empfehlungen zu Nachholimpfungen publiziert. Wurde nämlich der Impfschutz im empfohlenen Alter versäumt, dann sind häufig für ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene keine Impfstoffe mehr verfügbar, die zur Grundimmunisierung zugelassen sind.

Es muss also gelegentlich "off label" mit Vakzinen gearbeitet werden, die eigentlich nur für Auffrischimpfungen konzipiert sind.

Kombinationsimpstoff bei Tetanus-Auffrischung empfohlen

Erwachsene zum Beispiel sollten bei unzureichendem Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Polio entsprechende Nachholimpfungen erhalten.

Die STIKO empfiehlt bei komplett fehlendem oder nicht dokumentiertem Impfschutz drei Dosen eines Td- oder Td-IPV-Kombinationsimpfstoffs, und zwar nach dem Schema 0-1-6 Monate.

Für den Pertussis-Schutz - der allen Erwachsenen ja einmalig empfohlen wird - sollte bei der ersten Impfung ein Tdap- oder Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff verwendet werden (beide sind nicht zur Grundimmunisierung zugelassen).

Bei einer anstehenden Tetanus-Auffrischimpfung rät die STIKO ebenfalls zu einem Kombinationsimpfstoff mit Komponenten gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis. Besonders bei unfall- oder verletzungsbedingten Tetanus-Impfungen wird dies noch nicht ausreichend berücksichtigt, kritisiert die STIKO.

Das Gremium erinnert auch daran, dass nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, eine einmalige Masern-Impfung erhalten sollten, und zwar vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff. Frauen im gebärfähigen Alter sollten zweimal eine Röteln-Impfung mit einem MMR-Impfstoff erhalten. Die Varizellenimpfung (zwei Dosen im Abstand von vier bis sechs Wochen) ist für seronegative Frauen mit Kinderwunsch empfohlen.

Titerbestimmung nur selten sinnvoll

Außerdem erläutert die STIKO das Vorgehen bei fehlender Impfdokumentation: Hier sollte möglichst versucht werden, die Informationen zu früher durchgeführten Impfungen aus ärztlichen Unterlagen zu ermitteln. Gegebenenfalls könne auf Basis der dokumentierten Impfanamnese ein neuer Impfausweis ausgestellt werden.

Eine "serologische Titerbestimmung" ist nur selten sinnvoll: Routinemäßige Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen sind zum Beispiel nicht angebracht. Ausnahmen bilden die Überprüfung des Impferfolges bei Patienten mit Immundefizienz sowie zum Nachweis des Schutzes gegen Hepatitis B bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko.

Empfohlen werden Titerkontrollen außerdem zum Nachweis eines Varizellen-Schutzes bei Frauen mit Kinderwunsch und unklarer Varizellen-Anamnese.

Eine Änderung betrifft die viervalenten Konjugatimpfstoffe gegen die Meningokokken A, C, W-135 und Y. Diese werden für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Meningokokken-Erkrankungen und für Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko empfohlen.

Die STIKO hat in ihren Empfehlungen die Erweiterung der Zulassung dieser Impfstoffe auf Kinder ab einem Jahr berücksichtigt (bisher ab 11 Jahren). Die Empfehlung der routinemäßigen Impfung aller Kinder im zweiten Lebensjahr mit einem Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken C bleibt unverändert bestehen.

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