Op ist bei engem Spinalkanal die Ultima ratio

HEIDELBERG (ner). Bei Spinalkanalstenose sind nach Angaben von Orthopäden aus Heidelberg Operationen nicht gerechtfertigt, bevor nicht ein intensiver konservativer Behandlungsversuch gestartet worden ist.

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Dr. Felix Zeifang und seine Kollegen von der Orthopädischen Uniklinik argumentieren vor allem damit, daß es offenbar keinen eindeutigen Zusammenhang gebe zwischen dem Grad der Einengung und der dem Patienten möglichen Gehstrecke.

Dies geht aus einer prospektiven Studie der Orthopäden mit 36 Patienten mit Spinalkanalstenose und Claudicatio spinalis hervor. Selbst bei per Magnetresonanztomographie gesicherter erheblicher Stenose konnten einige Patienten noch mehr als 350 Meter gehen, wohingegen andere mit geringerer Stenose noch nicht einmal 100 Meter schafften (Orthopäde 32, 2003, 906).

Zeifang und seine Kollegen behandelten die 36 Patienten drei Wochen lang stationär. Dazu gehörten peridurale Umflutungen mit Rapivacain und Clonidin, eine detonisierende und rekonditionierende Physiotherapie, Entspannungs- und Verhaltens- sowie Psychotherapie. Mit einem Funktionsfragebogen bestimmten sie vor, während und sechs Monate nach der Therapie den Grad der Beeinträchtigung. Zudem wurde die Gehstrecke auf dem Laufband ermittelt.

Insgesamt verbesserte sich die durchschnittliche Gehstrecke signifikant von etwa 370 auf 560 Meter. Allerdings hatten 16 der 36 Patienten keine Verbesserung der Funktionskapazität, fünf ließen sich operieren. Parameter, mit denen sich ein Erfolg der konservativen Therapie voraussagen ließe, fanden die Kollegen nicht. Ob und wie lange der Therapieerfolg anhält, bleibt unklar. Allerdings profitierten auch 20 bis 40 Prozent der operierten Patienten nicht von der Op, so Zeifang, und die Therapieversager-Quote im Langzeitverlauf liege nach Op bei 50 Prozent.

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