Drogensucht

Patient muss Willen zur Therapie zeigen

Das Landessozialgericht Baden-Württembeg hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger eine Entwöhnungstherapie nicht tragen muss, wenn der Patient keinen Willen zur Therapie zeigt.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Ist der Erfolg einer Entwöhnungstherapie bei Drogenabhängigen sehr unwahrscheinlich, muss der Rentenversicherungsträger diese nicht bezahlen. Dies hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden.

Zwar dürften "keine übertriebenen Anforderungen an die Erfolgsprognose gestellt werden".

Zeige das Gesamtverhalten jedoch, dass der Suchtkranke gar nicht bereit ist, eine Therapie über 24 Wochen durchzuhalten, müsse die Behandlung auch nicht gewährt werden.

Im Streitfall hatte ein heroinabhängiger, 34-jähriger Strafhäftling zum wiederholten Mal die Kostenzusage für eine Drogenentwöhnungstherapie verlangt.

Der zuständige Rentenversicherungsträger wollte die 24-wöchige Behandlung zuletzt jedoch nicht mehr gewähren.

Fehlende Krankheitseinsicht bemängelt

Der Suchtkranke habe bislang seine Behandlungen immer wieder abgebrochen, um daraufhin einen erneuten Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die behandelnden Ärzte hatten dabei stets von fehlender Krankheitseinsicht und mangelnder Kooperationsbereitschaft berichtet.

Mit der Bewilligung einer nochmaligen Drogenentwöhnungsbehandlung könne die Erwerbsfähigkeit des Suchtkranken nicht nennenswert verbessert werden, meinte nun auch das Landessozialgericht.

Ein erfolgreicher Verlauf der Drogenentwöhnungstherapie sei hier "sehr unwahrscheinlich". Es fehle dem Antragsteller an "einer ehrlichen und tiefgreifenden Motivation", die Behandlung durchzuhalten. (fl/mwo)

Az.: L 9 R 5216/12 ER-B

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Assoziation zwischen Cannabis und MACE

Kiffen schlägt wohl aufs Herz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung