Drogensucht

Patient muss Willen zur Therapie zeigen

Das Landessozialgericht Baden-Württembeg hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger eine Entwöhnungstherapie nicht tragen muss, wenn der Patient keinen Willen zur Therapie zeigt.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Ist der Erfolg einer Entwöhnungstherapie bei Drogenabhängigen sehr unwahrscheinlich, muss der Rentenversicherungsträger diese nicht bezahlen. Dies hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden.

Zwar dürften "keine übertriebenen Anforderungen an die Erfolgsprognose gestellt werden".

Zeige das Gesamtverhalten jedoch, dass der Suchtkranke gar nicht bereit ist, eine Therapie über 24 Wochen durchzuhalten, müsse die Behandlung auch nicht gewährt werden.

Im Streitfall hatte ein heroinabhängiger, 34-jähriger Strafhäftling zum wiederholten Mal die Kostenzusage für eine Drogenentwöhnungstherapie verlangt.

Der zuständige Rentenversicherungsträger wollte die 24-wöchige Behandlung zuletzt jedoch nicht mehr gewähren.

Fehlende Krankheitseinsicht bemängelt

Der Suchtkranke habe bislang seine Behandlungen immer wieder abgebrochen, um daraufhin einen erneuten Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die behandelnden Ärzte hatten dabei stets von fehlender Krankheitseinsicht und mangelnder Kooperationsbereitschaft berichtet.

Mit der Bewilligung einer nochmaligen Drogenentwöhnungsbehandlung könne die Erwerbsfähigkeit des Suchtkranken nicht nennenswert verbessert werden, meinte nun auch das Landessozialgericht.

Ein erfolgreicher Verlauf der Drogenentwöhnungstherapie sei hier "sehr unwahrscheinlich". Es fehle dem Antragsteller an "einer ehrlichen und tiefgreifenden Motivation", die Behandlung durchzuhalten. (fl/mwo)

Az.: L 9 R 5216/12 ER-B

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Assoziation zwischen Cannabis und MACE

Kiffen schlägt wohl aufs Herz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus