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Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Die S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom wurde aktualisiert: Neuer Standard in der Früherkennung ist der PSA-Test. Weitere Neuerungen betreffen die MRT-Diagnostik und die Empfehlung zur aktiven Überwachung bei Niedrigrisiko-Tumoren.

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MRT-Aufnahme eines Patienten mit Prostata-Karzinom.

MRT-Aufnahme eines Patienten mit Prostata-Karzinom.

© PHANIE / VOISIN / Science Photo Library

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zum Prostata-Karzinom überarbeitet. Die nunmehr achte Version entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. und unter Mitwirkung von 21 weiteren Fachgesellschaften sowie Patientenvertretern des Bundesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe e. V.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Empfehlung zu einer risikoadaptierten PSA-basierten Früherkennung, den erweiterten Einsatz der MRT-Diagnostik und die Empfehlung zur aktiven Überwachung bei Niedrigrisiko-Tumoren, wie die DGU zur Veröffentlichung der aktualisierten Leitlinie mitgeteilt hat.

Erstmals spreche die Leitlinie nun ausdrücklich eine negative Empfehlung zur digitalen rektalen Untersuchung der Prostata (DRU) in der Früherkennung aus, betont die DGU in ihrer Mitteilung. Stattdessen soll Männern ab 45 Jahren – nach ärztlicher Beratung – ein PSA-basiertes Screening angeboten werden.

Ist der PSA-Wert sehr niedrig, soll die Kontroll-Untersuchung nach fünf Jahren erfolgen, ansonsten alle zwei Jahre. Ab einem bestätigten PSA-Wert über 3 ng/ml soll eine weitere Abklärung folgen. Die DRU könne ergänzend zur individuellen Risikoabschätzung eingesetzt werden, etwa bei auffälligem PSA-Wert, so die DGU.

S3-Leitlinie Prostatakrebs

„Studien zeigen, dass die Tastuntersuchung dem PSA-Test deutlich unterlegen ist. Sie führt sowohl zu vielen falsch-negativen als auch zu vielen falsch-positiven Befunden, deren weitere Abklärung mit Risiken verbunden ist. Die neue Empfehlung gegen die DRU und für die neue PSA-basierte Strategie ist ein Beispiel für evidenzbasierte, risikoadaptierte Früherkennung“, wird Professor Marc-Oliver Grimm, Universitätsklinikum Jena, zitiert.

Er ist Koordinator und Sprecher der Leitliniengruppe. „Wir hoffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss auf Basis dieser Empfehlungen die Regelungen zur gesetzlichen Früherkennung prüft und entsprechend anpasst.“

Grundlegende Änderungen bei diagnostischen Empfehlungen

Das Kapitel „Diagnostik“ wurde grundlegend überarbeitet. Die MRT der Prostata wurde in der Primärdiagnostik gestärkt, differenziert nach Risiko und diagnostischer Konsequenz.

Eine wesentliche Neuerung: Bei PI-RADS 1 und 2-Befunden, die auf eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines Prostata-Karzinom hinweisen, soll auf eine Biopsie verzichtet werden.

Die Leitlinie enthält ferner aktualisierte Diagnostik-Empfehlungen für Indikation und Durchführung bildgestützter Biopsien, Diagnostik bei familiärer/genetischer Belastung (inkl. Empfehlung zur humangenetischen Beratung) sowie die Stadieneinteilung auf Basis moderner Bildgebung (inkl. MRT und PSMA-PET/CT).

Niedrigrisiko-Tumoren: Ausschließlich aktive Überwachung empfohlen

Eine zentrale therapeutische Änderung betrifft das Management lokal begrenzter Niedrigrisiko-Tumoren, die häufig keiner Behandlung bedürfen: Hier wird ausschließlich die aktive Überwachung empfohlen, nicht mehr die primäre lokale Therapie durch Operation oder Bestrahlung. Auch für günstige-intermediäre Tumoren hat diese Strategie an Bedeutung gewonnen.

„Therapien des Prostatakarzinoms sind oft mit Nebenwirkungen und Einschränkungen der Lebensqualität verbunden“, so Grimm in der Mitteilung. „Mit der aktiven Überwachung vermeiden wir Überbehandlungen und behalten gleichzeitig den Patienten im Blick, um Handeln zu können, sobald es nötig ist.“

Für das metastasierte Setting wurde die Leitlinie um neue Therapieoptionen ergänzt. (eb)

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