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Impfstoff und Nachweise

Regierung will Geltungsdauer von Corona-Impfnachweisen anpassen

Ab der kommenden Woche soll die Corona-Impfkampagne wieder an Fahrt gewinnen. Dafür akquiriert die Regierung weitere Impfdosen. Auch die Geltungsdauer der Impf- und Genesenennachweise soll angepasst werden.

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Der Impfschutz der Corona-Impfungen gegen COVID-19 nimmt mit der Zeit ab. Daran soll sich künftig auch die Geltungsdauer der Impfzertifikate orientieren.

Der Impfschutz der Corona-Impfungen gegen COVID-19 nimmt mit der Zeit ab. Daran soll sich künftig auch die Geltungsdauer der Impfzertifikate orientieren.

© Wolfilser / stock.adobe.com

Berlin. Das Gesundheitsministerium setzt die Impfstoffacquise fort. Ab dem 24. Januar sollen weitere fünf Millionen Dosen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen. Beschafft hat das Ministerium die Vakzine aus einem EU-Kontingent Rumäniens, das sie derzeit nicht benötige. Insgesamt sollen in den drei Wochen ab dem 17. Januar rund 32 Millionen COVID-Impfdosen eingesetzt werden können, zwölf Millionen von BioNTech und 20 Millionen Dosen Spikevax® von Moderna.

Das Bundesgesundheitsministerium synchronisiert zudem die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesenennachweise mit der Dauer der Schutzwirkung der jeweiligen Immunisierung gegen COVID-19. Studien zeigten, dass der Impfschutz gegen COVID-19 mit zeitlichem Abstand zur vollständigen Immunisierung nachlasse, heißt es im Entwurf einer Änderungsverordnung, den Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) seinen Kabinettskolleginnen und -kollegen hat zukommen lassen. Angepasst werden sollen damit die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und die Coronavirus-Einreiseveordnung.

Flexible Geltungsdauer der Nachweise

Es solle sichergestellt werden, dass gültigen Impf- und Genesenennachweisen auch ein tatsächlich hinreichender Immunschutz zugrunde liege. Dafür sollen die Impfstoffe selbst, die Zahl der für einen vollständigen Impfschutz notwendigen Impfungen und Auffrischungsimpfungen sowie die Intervalle zwischen Impfungen und dem Erreichen des vollständigen Impfschutzes stets aktuell angepasst aus den Nachweisen ersichtlich sein. In den bisherigen Impfnachweisen ist bislang keine Geltungsdauer festgelegt, in den Genesenennachweisen nur eine starre Geltungsdauer.

Die Regelungen, die auf Bitte der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) aufgesetzt wurden, sollen heute vom Kabinett beschlossen werden. (af)

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