GBA-Beschluss

Reslizumab mit Zusatznutzen bei Asthma

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat einen Beschluss zur Frühen Nutzenbewertung von Reslizumab (Cinqaero®) bei schwerem Asthma mit erhöhter Eosinophilenzahl gefasst. Dabei bescheinigt er dem monoklonalen Antikörper für Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, die auch über die Therapie akuter Exazerbationen hinaus mit oralen Kortikosteroiden (OCS) behandelt werden, einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, teilt das Unternehmen TEVA mit.

Cinqaero® ist zugelassen als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, das trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide plus einem anderen Arzneimittel zur Erhaltungstherapie nur unzureichend zu kontrollieren ist.Die Entscheidung des GBA basiere auf Daten aus den zwei Phase III-Zulassungsstudien 3082 und 3083, so der Hersteller. Für die Subgruppe der mit OCS dauerhaft therapierten Patienten habe der GBA die Studien für geeignet gehalten, um hieraus den Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen abzuleiten, der zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren gilt. Bei Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, die nicht oder nur im Rahmen von akuten Exazerbationen mit oralen Corticosteroiden behandelt werden, sieht der GBA einen Zusatznutzen als nicht belegt.

Die Therapie mit Cinqaero® führt bei Erwachsenen mit schwerem eosinophilem Asthma, die bereits zuvor eine hochdosierte Therapie mit Kortikosteroiden und weiteren Arzneien erhalten haben, zu einer Verringerung der Asthma-Exazerbationen, zur Linderung asthmaassoziierter Symptome, zur Verbesserung der Asthmakontrolle sowie zu einer besseren gesundheitsbezogenen Lebensqualität. In Deutschland leben schätzungsweise 3,1 – 3,7 Millionen Menschen mit Asthma, erinnert der Hersteller. Davon hätten circa 5500 – 13.700 schweres unkontrolliertem Asthma mit erhöhten Eosinophilenwerten.(mal)

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