Rösler sieht bei resistenten Keimen Handlungsbedarf

BERLIN (wul). Die Behandlung bei bakteriellen Infektionen wird zunehmend durch resistente Erreger erschwert. In zehn Jahren könnte es nur noch wenige wirksame Antibiotika geben, hieß es bei der zentralen Veranstaltung zum Weltgesundheitstag in Berlin.

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Bei Nachweis von MRSA im Labor besteht Meldepflicht.

Bei Nachweis von MRSA im Labor besteht Meldepflicht.

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Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler verwies bei der Veranstaltung auf die Grundsätze der 2008 von seinem Ministerium initiierten deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART).

Diese hat die Überwachung von Antibiotikaverbrauch und -resistenz sowie Empfehlungen zu einem sachgerechten Einsatz der Mittel zum Ziel; ebenso die Bildung von Netzwerken und die Unterstützung der Forschung.

Nach Angaben von Professor Reinhard Burger, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), sind bisher etwa zehn Prozent der Krankenhäuser und über 3000 Praxen in die Überwachungssysteme eingebunden. Allerdings sei dies noch nicht regional repräsentativ, räumte er ein.

Mit der Labormeldepflicht für den Nachweis von Methicillin-resistenten Staph. aureus (MRSA) aus Blut und Liquor wird seit zwei Jahren die freiwillige Überwachung durch eine gesetzliche Maßnahme ergänzt. Damit stünden Daten zu MRSA für ganz Deutschland zur Verfügung.

Derzeit werde im Rahmen von DART ein Frühwarnsystem für neuartige Resistenzen aufgebaut. Zur Stärkung einer rationalen Therapie mit Antibiotika soll zudem die Kommission "Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)" am RKI eingerichtet werden.

Sie soll bei Defiziten bisheriger Leitlinien unabhängige, wissenschaftliche Empfehlungen für die Behandlung initiieren.

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