Schweinegrippe: Dürfen Schwangere in der Praxis arbeiten?

Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für Schweinegrippe-Komplikationen. Sollten schwangere Mitarbeiterinnen in Praxis oder Apotheke arbeiten dürfen, wenn es in der Region Erkrankungen gibt? Nein, sagt der Infektiologe Privatdozent Tomas Jelinek in unserem Internetforum.

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Ein Leser fragt: Wie ist die Gefährdung von schwangeren Mitarbeiterinnen in der Apotheke oder in der Praxis zu beurteilen?

Ein weiterer Leser schreibt dazu: Diese Frage ist auch für mich von großer Relevanz. Je nachdem wo und bei wem man anfragt, bekommt man sehr unterschiedliche Antworten, die von "für den Rest der Schwangerschaft krankschreiben lassen" (Gewerbeaufsicht) bis "die Ansteckung ist vermeidbar" (Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtsmedizin) reichen. Nun muss aber für schwangere Mitarbeiterinnen eine Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz erstellt werden. Aber wie ? Die Situation in Apotheke oder Praxis kann sich ja praktisch von einem Moment auf den anderen grundlegend ändern. Der Pandemie-Impfstoff ist bis auf Weiteres nicht verfügbar. Aber die Impfung gegen die saisonale Influenza ist jedenfalls dringend anzuraten.

Privatdozent Tomas Jelinek: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird allgemein angenommen, dass Schwangere bei einer Infektion mit der neuen Influenza H1N1 vermehrt durch Komplikationen gefährdet sind. Wirklich verstanden werden aber momentan weder die pathophysiologischen Vorgänge, die zu Komplikationen führen, noch die Epidemiologie bei Schwangeren. Hierfür liegen einfach zu wenige Fallberichte und Daten vor.

Dies hat zu einer gewissen Unsicherheit geführt, die sich auch in zum Teil widersprüchlichen Ratschlägen niederschlägt*. Überwiegend besteht jedoch Einigkeit, dass sich Schwangere besonders vor Kontakten schützen sollten und dass sie auch bevorzugt Zugang zu Neuraminidasehemmern und Impfstoffen erhalten werden**. Hieraus ergibt sich sehr schnell die Empfehlung, dass Schwangere Menschenansammlungen meiden sollten, wenn es in einer Gemeinde oder Stadt zur Übertragung des neuen Virus kommt***.

Für die Mitarbeiterin in der Praxis oder Apotheke kann dies im Moment nur bedeuten, dass sie zu Hause bleiben sollte, wenn es lokal zu Fällen von Schweinegrippe gekommen ist. Bei Verdacht auf bereits stattgefundenen Kontakt empfehlen die CDC eine Chemoprophylaxe mit Oseltamivir oder Zanamivir***.

Eine Apothekerin merkt dazu an: Was heißt denn konkret "wenn es lokal zu Fällen von Schweinegrippe gekommen ist"? Soll die Schwangere schon zuhause bleiben, wenn im Ort (Umkreis 1 bis 5 km beispielsweise) Fälle von nachgewiesener Schweinegrippe-Infektion vorkommen und zum Beispiel Angehörige (die ja einem deutlichen Infektionsrisiko ausgesetzt sind) die Apotheke aufsuchen oder ist "lokal" erst dann gegeben, wenn sich bereits Kollegen angesteckt haben? Wer entscheidet dann, wann die Schwangere zuhause bleiben soll, wer trägt die Kosten für den Arbeitsausfall? Soll dies für alle Schwangeren gelten oder beispielsweise erst in der zweiten Schwangerschaftshälfte, da das Risiko für Komplikationen in der späten Schwangerschaft erhöht zu sein scheint?

Privatdozent Tomas Jelinek: Eine konkrete Gefährdung besteht dann, wenn Fälle auftreten in dem Gebiet, das die Apotheke versorgt. Dies lässt sich schwer mit allgemeinen Kilometerangaben ausdrücken. Sofern es keine klaren Empfehlungen der lokalen Gesundheitsbehörden gibt, müssen die Betroffenen zusammen mit den Arbeitgebern selbst entscheiden. Hier sollte natürlich möglichst maximale Vorsicht gelten, sodass sicher auch eine Expositionsvermeidung während der gesamten Schwangerschaft zu empfehlen ist.

* O'Dowd A. Government tries to end confusion over swine flu advice to pregnant women. BMJ. 2009 Jul 22;339:b2984. ** Dinsdale P. Four at-risk groups will be first to be vaccinated against swineflu, says chief medical officer. BMJ. 2009 Aug 17;339:b3363. *** www.cdc.gov/H1N1flu/clinician_pregnant.htm

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