Streit um Fonds für Impfung gegen H1N1

BERLIN(HL). Ein Teil der Krankenkassen - insbesondere die Verbände der Ersatz- und Innungskrankenkassen - wehren sich dagegen, über einen bei den Ländern zu bildenden Fonds an den Kosten der Schutzimpfung gegen Schweinegrippe beteiligt zu werden.

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Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu eine Rechtsverordnung erarbeitet. Bis zum 4. August müssen Länder und der GKV-Spitzenverband Stellung nehmen. Kernstück: Gesetzliche und private Kassen sowie die Beihilfe zahlen entsprechend der bei ihnen versicherten Mitglieder in einen Fonds, der bei den Ländern angesiedelt ist. Der Staat würde damit die gesamten Kosten - auch der Bevorratung für etwa 50 Millionen Impfdosen - an das gesamte Versicherungssystem überwälzen. Kostenpunkt für die Kassen: 700 Millionen Euro.

Ein weiterer Streitpunkt könnte sein: Die Kassen wollen, dass möglichst nur der öffentliche Gesundheitsdienst die Impfungen durchführt. Das Kalkül: Die knappen Kapazitäten können die Arbeit nicht schaffen. Würden Vertragsärzte einbezogen, müssten zusätzlich Honorare fließen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Impfkosten - alle sind im Boot

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Kommentare
Andreas Kaunzner 29.07.200908:36 Uhr

Nette Idee, aber ...

... wer im ÖGD soll denn bei dessen aktueller personeller Besetzung die Impfungen durchführen?

Man hat den Eindruck, dass geglaubt wird in den Gesundheitsämtern seiten dutzende Kollegen gelangweilt und warten nur auf Aufgaben. Dass dort mit sehr knapper Personaldecke eine Vielzahl von Aufgaben erledigt wird und praktisch keine Kapatitäten mehr frei sind scheint nicht glaubwürdig?

Bei einer Impfaktion nur durch den ÖGD müsste man alle weiteren Aufgaben "liegen lassen" - sicherlich nicht so einfach - und auch dann wäre alleine durch den ÖGD eine solche Impfkampagne nicht zeitgerecht zu händeln.

Nooch eine Anmerkung zu den Kosten - aber auch zur Durchführung:
da ja eine große Gruppe der zu Impfenden wegen Ihrer beruflichen Tätigkeit geimpft werden, Klinikpersonal, Rettungsdienste, Feuerwehr, sicherheitsrelevante Bereiche wie Polizei etc. ist hier als Kostenträger sicher der Arbeitgeber und nicht die Krankenkasse gefragt, die Durchführung durch den BEtriebasarzt bzw. Arbeitsmediziner sollte auch selbstverständlich sein...

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