Diabetiker

Tipps bei der Berufswahl

Für Diabetiker gibt es nur wenig Einschränkungen bei der Berufswahl. Sogar Verbeamtung oder LKW fahren sind im Einzelfall möglich.

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BERLIN. Ein Beruf ist für einen Diabetiker nur tabu, wenn es im Falle einer möglichen Unterzuckerung zu erheblicher, nicht anders abwendbarer Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst kommen kann. Eine Eignung bei möglicher Fremdgefahr werde aber oft individuell beurteilt, so der Tipp von Rechtsanwalt Oliver Ebert.

"Voraussetzung ist dann meist der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen." Dass man an Diabetes leidet, müssen Betroffene laut aktueller Rechtsprechung nicht in der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch sagen.

"Der Arbeitgeber darf nur im Ausnahmefall nach Krankheiten fragen", so der Experte in einer Mitteilung von diabetesDE. Der Arbeitgeber dürfe zwar die Einstellung von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen.

Dieser ist bei der Diagnose aber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Job selbst sollten Betroffene eher zurückhaltend mit Informationen zu ihrer Krankheit umgehen, rät Ebert. Enge Kollegen sollten aber informiert sein, um im Notfall helfen zu können. (eb)

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