Trotz negativer Doping-Proben: Kein Ende des Skandals
TURIN (dpa). Die Doping-Proben der zehn österreichischen Biathleten und Langläufer bei den Olympischen Winterspielen in Turin sind zwar negativ, doch bedeutet dies noch nicht das Ende des Doping-Skandals.
Veröffentlicht:Obwohl das Internationale Olympische Komitee (IOC) bekannt gab, daß keine verbotenen Mittel bei den parallel zu einer Doping-Razzia veranlaßten Kontrollen gefunden wurden, müssen Athleten und Trainer des Olympia-Teams der Österreicher noch mit harten Sanktionen rechnen.
Bei der Polizei-Aktion sollen Apparaturen und verdächtige Materialen sichergestellt worden sein, die auf verbotene Doping-Methoden wie Bluttransfusionen hinweisen könnten.
"Wir nehmen die Affäre sehr ernst. Eine IOC-Disziplinarkommission wird so schnell wie möglich eingesetzt und sich ein vollständiges Bild von dem Fall machen", sagte IOC-Sprecherin Giselle Davies. Das IOC wich wegen des großen öffentlichen Interesses erstmals von der Regel ab, nur positive Doping-Fälle bekannt zu geben.
"Wir haben nicht gesagt, daß es ein Doping-Fall ist. Doch es gibt gute Gründe, daß es einen Verstoß gegen die Doping-Regeln gegeben hat", sagte Arne Ljungqvist, Vorsitzender der medizinischen Kommission des IOC.
Bei den Untersuchungen der Kommission sollen laut Davies die Ermittlungsergebnisse der italienischen Behörden sowie die Aussagen von Athleten, Trainern und Funktionären herangezogen werden.
Weiter erhärtet wurde der Doping-Verdacht gegen österreichische Athleten und Trainer durch den italienischen Staatsanwalt Ciro Santoriello.
Merkwürdig sei, daß "95 Prozent der Langläufer Asthmatiker sind und in großen Mengen Salbutamol zu sich nehmen", berichtete Santoriello. Ebenso sonderbar sei gewesen, daß Athleten sofort zur Wasserflasche gegriffen hätten, als die Polizei ihr Zimmer betrat.
"Sie haben in einem Zug ein bis eineinhalb Liter ausgetrunken", sagte er und fügte an: "Dieses Verhalten zeugt von keiner großen Gelassenheit und verspricht nichts Gutes."
Santoriello erwartet, daß das Verfahren gegen die beschuldigten Personen in "vier bis fünf Monaten" beginnen könne.
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