Vaterschaftstest ist auch nach dem Tod noch möglich

KÖLN (iss). Zur Feststellung eines Anspruchs auf Waisenrente können auch nach dem Tod eines Elternteils DNA-Analysen herangezogen werden. Darauf weist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hin.

Veröffentlicht:

Eine 16jährige hatte nach dem Tod ihres leiblichen Vaters Ansprüche auf eine Halbwaisenrente geltend gemacht. Die Eltern waren nicht verheiratet. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte eine Zahlung ab, da aus der Geburtsurkunde nicht hervorging, daß der Verstorbene der Vater der jungen Frau ist.

Ihre Klage wies das Sozialgericht ab. Eine Exhumierung der Leiche und eine DNA-Entnahme seien wegen des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen in sozialgerichtlichen Verfahren nicht zulässig. Dagegen legte die Frau Berufung beim LSG ein.

Das Gericht fand bei Nachforschungen heraus, daß Gewebeproben des Mannes zur Verfügung standen. Ein Vaterschaftsgutachten ergab, daß der Verstorbene mit 99,99prozentiger Sicherheit der Vater der Klägerin war. Daraufhin erkannte die Rentenversicherung die Ansprüche auf Halbwaisenrente an.

Verfahren beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: L 8 RA 31/03.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick