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Welche Impfungen Reisende zur EM jetzt brauchen

Am 8. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Schlachtenbummlern ist Schutz gegen Masern, FSME und Hepatitis A zu empfehlen.

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Fußballstadion in der Ukraine: Auch an den Versicherungsschutz denken.

Fußballstadion in der Ukraine: Auch an den Versicherungsschutz denken.

© East News / imago

DÜSSELDORF (eb/eis). Generell sollte man in Osteuropa auf gute Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene achten, betont das CRM Centrum für Reisemedizin.

Reisenden ist zu empfehlen, abgefülltes Wasser statt Leitungswasser zu trinken und Fisch oder Fleisch nur durchgegart zu essen.

Im Westen der Ukraine gibt es zudem einen Masernausbruch, bei dem in diesem Jahr bereits 5500 Menschen erkrankt sind, so das CRM. Erkrankungen gibt es dabei auch in den EM-Austragungsorten Kiew und Lemberg.

Wer nach 1970 geboren wurde, und als Kind nicht oder nur einmal geimpft worden ist, sollte generell den Immunschutz gegen Masern nachholen.

EM-Besucher, die sich viel im Freien und in der Natur aufhalten möchten - etwa auf Campingplätzen - sollten sich zudem vor Zeckenstichen schützen und gegen FSME impfen lassen.

Weite Teile Polens und der Ukraine gehören zu den FSME-Risikogebieten. Bis zu fünf Prozent der Zecken sind mit den Viren befallen.

Vorsicht vor Zecken

Noch öfter übertragen die Spinnentiere aber Lyme-Borreliose: Bis zu 35 Prozent der Parasiten sind mit Borrelien infiziert.

Zeckenstiche sollten daher von vornherein vermieden werden. Wenn man sich in der Natur aufhält, sind geschlossene Kleidung und Repellents empfehlenswert.

Das CRM rät EM-Besuchern zudem, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC, mit der gesetzlich Versicherte Anspruch auf unmittelbar notwendige medizinische Leistungen in vielen Ländern Europas haben, ist nur in Polen, nicht aber in der Ukraine gültig.

Die EHIC ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.

Doch auch in Ländern, in denen die Karte gültig ist, müssen Patienten mit privaten Zuzahlungen rechnen.

Die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt zum Beispiel die GKV generell nicht.

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