Wer nach Mekka pilgert, muß Impfschutz prüfen

NEU-ISENBURG (Smi). In Deutschland lebende Muslime, die demnächst zum Hadsch, der islamischen Pilgerfahrt nach Mekka, aufbrechen, sollten rechtzeitig von einem reisemedizinisch qualifizierten Arzt beraten werden. Dies empfiehlt das Düsseldorfer Centrum für Reisemedizin (CRM) auch im Hinblick auf die geltenden Impfbestimmungen in Saudi-Arabien.

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Der kommende Hadsch beginnt nach dem islamischen Kalender voraussichtlich am 21. Dezember und dauert bis Mitte Januar 2007. Das große Opferfest ist für den 31. Dezember vorgesehen. Millionen von Pilgern werden sich dann in Saudi-Arabien, speziell in Mekka, aufhalten. Auch aus Deutschland werden tausende Muslime erwartet.

Die Gefahr, sich mit gefährlichen Erregern zu infizieren, sei während der Pilgerreise groß, warnt das CRM und rät zu einer umfassenden Gesundheitsvorsorge. "Dazu gehört unter anderem der Impfschutz gegen Meningokokken, Polio, Hepatitis A und B sowie gegen Grippe", erläutert Dr. Anja Kempin, Ärztin für Allgemeinmedizin am Düsseldorfer Centrum. "Auch sollte der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie nicht fehlen."

Das saudische Gesundheitsministerium schreibt vor, daß Einreisende, die älter als zwei Jahre sind, mit einer Dosis einer tetravalenten Meningokokken-Vakzine (gegen die Serogruppen A, C, W 135 und Y) geimpft sein müssen. Hier müssen die Vorlaufzeiten einkalkuliert werden, betonen die Düsseldorfer Reisemediziner. Denn die Impfung mit dem speziellen Vierfach-Impfstoff ist erst ab dem 10. Tag nach der Applikation für drei Jahre gültig.

Pilger, die aus Ländern nach Saudi-Arabien anreisen, in denen Gelbfieber endemisch ist, müssen eine gültige Gelbfieber-Impfung vorweisen, erläutert das CRM. Wer das nicht kann, wird bei der Einreise nachgeimpft und für sechs Tage unter Beobachtung gestellt. Pilger, die direkt aus Europa einreisen, sind davon aber nicht betroffen.

Schließlich, so das CRM, haben die saudischen Behörden auch ein striktes Einfuhrverbot von Nahrungsmitteln jeder Art erlassen.

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