BfR-Untersuchung

Wie gefährlich sind E-Liquids in Deutschland?

Nach Todesfällen in den USA hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Inhaltsstoffe elektronischer Zigaretten auf eine riskante Vitamin-E-Verbindung getestet.

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E-Zigaretten und Liquids: Vom Selbermischen der Flüssigkeiten ist dringend abzuraten, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung.

E-Zigaretten und Liquids: Vom Selbermischen der Flüssigkeiten ist dringend abzuraten, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung.

© Grispb/stock.adobe.com

Berlin. Nach dem Einatmen von Dampf aus E-Zigaretten („Dampfen“) kam es im Jahr 2019 in den USA zu schweren Lungenentzündungen und Todesfällen – die Erkrankung wurde als „EVALI“ bezeichnet. Öliges Vitamin-E-Acetat, das der zu verdampfenden Flüssigkeit („E-Liquid“) beigemischt wird, wird verdächtigt, die Lungenschäden auszulösen, erinnert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Mitteilung.

Das BfR hat nun mit den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) Karlsruhe und Sigmaringen eine Stichprobe von 57 nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Liquids vom deutschen Markt sowie aus internationalen Onlineshops auf Vitamin-E-Acetat, Vitamin E, verschiedene Aromastoffe sowie auf delta-9-trans-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), zwei aus der Hanfpflanze Cannabis sativa gewonnene Cannabinoide, überprüft.

Nur geringe Mengen gefunden

Ergebnis: Nur in einem Produkt fanden sich sehr geringe Mengen an Vitamin-E-Acetat, von denen keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. „Dieses Resultat spricht dafür, dass von E-Liquids, die deutschen Regelungen entsprechen, keine Gefahr durch Vitamin-E-Acetat ausgeht“, wird BfR-Präsident Professor Andreas Hensel in der Mitteilung zitiert. „Umso mehr ist davon abzuraten, E-Liquids selbst zu mischen und damit ein gesundheitliches Risiko einzugehen.“

In insgesamt 20 Proben wurde THC nachgewiesen, davon in neun Fällen in gesundheitlich unproblematischer Konzentration, während elf Proben wegen erhöhten THC-Gehalts zu beanstanden waren. Dazu sind weitere Untersuchungen geplant.

Aus Sicht des BfR sollten wegen möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das „Dampfen“ international standardisierte Nachweismethoden für Inhaltsstoffe von E-Liquids etabliert werden. Das BfR und die CVUA arbeiten bereits am Nachweis weiterer Inhaltsstoffe von E-Liquids wie Aromen. (eb)

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